Medienberichten zufolge sollen bei der Unternehmensberatung McKinsey ca. 2000 Mitarbeiter ihren Job verlieren. Laut Bloomberg’s Bericht vom 21.02.2023 sollen vor allem Mitarbeiter betroffen werden, die keinen direkten Kundenkontakt haben. Unklar ist bisher in welchen Ländern die Stellen gestrichen werden sollen.
Die Entlassungen bei McKinsey werden mit einer Neugestaltung der Teams begründet, die keinen direkten Kundenkontakt haben.
Bisher enthalten die Medienberichten keine genauen Informationen, ob die betroffenen McKinsey Mitarbeiter ein Angebot zur freiwilligen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses erhalten werden oder mit Kündigungen zu rechnen ist.
Aufhebungsvertrag oder Kündigungsschutzklage- wann bekommt man eine Abfindung?
Die Zahlung einer Abfindung steht sowohl bei einem Aufhebungsvertrag als auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage im Raum. Die Höhe der Abfindung beträgt oft 0,5 bis 1,0 Brutto Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, die genauer geprüft werden müssen.
Aufhebungsvertrag- wichtige Informationen
Arbeitsverhältnisse werden oft mit einem Aufhebungsvertrag beendet. Der Inhalt eines Aufhebungsvertrages kann flexibel vereinbart werden.
Da ein Aufhebungsvertrag erhebliche Auswirkungen haben kann, empfiehlt es sich einen Anwalt zu kontaktieren, der den Vertrag genauer überprüfen kann.
Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld?
Abhängig von der konkreten Gestaltung des Aufhebungsvertrag, kann eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit verhängt werden. Daher kann eine zeitnahe Beratung durch einen Rechtsanwalt oft sinnvoll sein.
Kündigung erhalten – was ist zu beachten?
Bekommt man eine Kündigung von seinem Arbeitgeber, kann man sich innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung im Wege einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen.
Dabei wird geprüft, ob die formellen Voraussetzungen erfüllt sind und ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Zudem muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Der Kündigungsgrund muss vom Arbeitgeber dargelegt und nachgewiesen werden.
Kündigung – Anwalts- und Gerichtkosten
Die Kosten für einen Anwalt im Arbeitsrecht hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Geht es um eine reine außergerichtliche Beratungstätigkeit, so kann die Anwaltsvergütung grundsätzlich flexibel vereinbart werden.
Bei einer Kündigungsschutzklage ist zu beachten, dass die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden dürfen. Die Kosten einer Kündigungsschutzklage hängen vom Streit- bzw. Gegenstandswert ab. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert in der Regel drei Bruttomonatsgehälter.