1700 Vollzeitstellen baut die Commerzbank im Jahr 2021 ab – Aufhebungsvertrag, Abfindung, Sprinterprämie? Anwälte informieren

Die Commerzbank wendet 470 Millionen Euro für den Abbau von insgesamt 1700 Vollzeitstellen bis Ende 2021 auf. Der Stellenabbau soll überwiegen über Altersteilzeit, soziale Altersregelungen und Vorruhestand umgesetzt werden. Um viele Arbeitnehmer zu locken, zahlt Commerzbank großzügige „Sprinterprämien“ in Höhe von 30.000 € bis 60.000€ beim Abschluss eines Aufhebungsvertrag im Rahmen des beschlossenen Freiwilligenprogramms.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sollten Sie einen Aufhebungsvertrag oder anderweitiges Angebot mit einer Abfindungszahlung der Commerzbank erhalten haben und Sie sind nicht sicher, ob die Abfindungshöhe sowie die restlichen Beendigungskonditionen für Sie vorteilhaft sind, so nehmen Sie zeitnah Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt und lassen Sie sich von ihm beraten.

Wir beraten Sie kostenlos im Rahmen eines Ersteinschätzungsgesprächs.

Abfindungshöhe überprüfen lassen

Betroffene, die einen Aufhebungsvertrag seitens der Commerzbank erhalten, sollten diesen nicht zu schnell unterzeichnen. Die Abwicklungsmodalitäten und vor allem die Abfindungshöhe sollten stets anwaltlich geprüft und nachverhandelt werden. Um vorteilhaftere Ergebnisse zu erreichen sollten Sie einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Andernfalls riskieren Sie finanzielle Nachteile beim voreiligen Vertragsabschluss.

Bedenkzeit verlangen

Commerzbank-Mitarbeiter, die ein konkretes Abfindungsangebot erhalten haben, sollten nicht unter Zeitdruck unterschreiben. Verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber Bedenkzeit. Während der Bedenkzeit können Sie das Angebot von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen und ggf. von diesem anwaltlich nachverhandeln lassen.

Betroffene können sich unverbindlich an Rechtsanwältin Filippatos wenden und ein kostenloses Ersteinschätzungsgespräch vereinbaren.

Rechtsanwältin Filippatos hat eine erfahrene Anwältin auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Sie ist spezialisiert auf Verhandlungen rund um den Abschluss von Aufhebungsverträgen, Nachverhandeln von Abfindungsangebote sowie beim Kündigungsschutz.

Abfindungszahlung

Die Abfindung stellt eine einmalige Entschädigungszahlung dar, die ein Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung, oder beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages von seinem Arbeitgeber erhalten kann. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung besteht nicht. In diesem Sinne ist empfehlenswert, im Rahmen der Beendigungsverhandlungen einen Anwalt einzuschalten.

Fragen zur Abfindungshöhe

Wenn Sie Fragen zur Abfindungshöhe und zur Gestaltung eines Aufhebungsvertrages haben, rufen Sie Rechtsanwältin Neshe Filippatos an. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung wird Sie die wichtigsten Fragen beantworten.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, fragen wir für Sie kostenlos eine Deckungszusage bei der Versicherung an.