Arbeitszeugnis

Unter einem Arbeitszeugnis versteht man eine vom Arbeitgeber ausgestellte schriftliche Urkunde über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer (§ 630 BGB). Ein Arbeitszeugnis hat enorme Bedeutung für den weiteren beruflichen Werdegang und sollte von einem Rechtsanwalt überprüft werden.