Stellenabbau bei MAN – Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Kündigung oder Aufhebungsvertrag der MAN erhalten – was tun? Anwalt klärt auf!

Der LKW-Hersteller MAN hat mit dem Betriebsrat und der IG Metall einen Sozialplan für den Abbau von insgesamt 3500 Stellen beschlossen. Der Abbau der 3500 Arbeitsplätze soll zum Teil über freiwillige Abfindungen und zum Teil über Altersteilzeit oder aber auch über Wechsel im VW-Konzern erfolgen.

Betriebsbedingte Kündigungen seien jedoch zunächst bis 2026 im Rahmen einer sogenannten Beschäftigungsgarantie nur mit Zustimmung der IG Metall möglich.

Sie haben einen Aufhebungsvertrag der MAN erhalten und Sie sind unsicher, ob Sie die angebotene Abfindung der MAN akzeptieren, lassen Sie sich zeitnah anwaltlich beraten.

Besonderheiten eines Aufhebungsvertrages

Ein von dem Arbeitgeber vorformulierter Aufhebungsvertrag wird in der Regel und überwiegend die Interessen des Arbeitgebers abbilden. Ohne einen Anwalt mit Erfahrung im Arbeitsrecht laufen Sie Gefahr, finanzielle Nachteile bei einer einvernehmlichen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu erleiden.

Ein erfahrener Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wird den Aufhebungsvertrag gegebenenfalls nachbessern und Nachverhandlungen mit dem Arbeitgeber in Bezug auf die Abfindungshöhe führen.

Im Einzelfall gibt es eine Vielzahl von Punkten zu beachten, um keine nachteiligen Wirkungen in Kauf nehmen zu müssen, denn ein ungeprüfter Aufhebungsvertrag birgt das Risiko, dass Sie meist eine zu geringe Abfindungszahlung erhalten. Sie riskieren zudem eine Sperrzeit und weitere sozialrechtliche Nachteile.

Verlieren Sie keine Zeit und rufen Sie noch heute unsere Anwältin für Arbeitsrecht, Frau Neshe Filippatos, an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet sie gerne Ihre Fragen zur Abfindungshöhe und grundsätzlich zur Gestaltung Ihres Abfindungsvertrages.

Rechtsanwältin Filippatos hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht und vertritt seit Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Verhandlungen rund um den Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen sowie beim Kündigungsschutz.

Anspruch auf Abfindung

Die Abfindung ist zwar eine einmalige Entschädigungszahlung, die ein Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung, oder beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages vom seinem Arbeitgeber erhalten kann. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung.

Mit anwaltlicher Beratung sind Sie im Rahmen der Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber bestens vertreten.

Pflichtverletzungen vermeiden

Sie müssen zudem darauf achten, keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung zu begehen, die Ihren Arbeitsplatz gefährden könnte und Ihre Verhandlungspositionen im Hinblick auf eine höhere Abfindungssumme schwächen könnte.

Sollten Sie eine Abmahnung oder ein Versetzungsangebot erhalten oder sollte sich Ihr Arbeitsverhältnis anderweitig ändern, lassen Sie sich sofort anwaltlich beraten. Nur ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihre Positionen interessengerecht vertreten.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, fragen wir für Sie kostenlos eine Deckungszusage bei der Versicherung an.