Anlagebetrug – Informationen vom Rechtsanwalt

Anlagebetrug – wichtige Informationen vom Anwalt

Der Anlagebetrug, auch Kapitalanlagebetrug, stellt eine Art des Betruges dar, bei der  dem Opfer eine meistens renditestarke Geldanlage versprochen wird, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Stattdessen bereichern sich die Täter an dem Geld des Opfers und behalten es für sich. Besonders weit verbreitete Formen des Anlagebetrugs sind etwa das sogenannte Schneeballsystem sowie sog. boiler room scams. Die Fälle von Schneeballsystemen und boiler room scams werden in den letzten Jahren auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer zahlreicher. Im Jahre 2013 seien 6503 Fälle  von Anlagebetrug in Deutschland gemeldet worden, Tendenz steigend, so das Bundeskriminalamt. Allerdings gibt es auch eine erhebliche Dunkelziffer an nicht gemeldeten Fällen von Anlagebetrug. Denn viele Geschädigte glauben, dass sie ihr Geld nie wieder sehen werden und sich ein Vorgehen gegen die Betrüger nicht lohnt. Es lässt sich allerdings nicht allgemein sagen, dass man in Betrugsfällen gar keine Chance eine Rückzahlung/Rückerstattung zu erhalten. In manchen Fällen kann man Rückzahlungen erwirken, auch wenn die Zahlungen an dubiöse Firmen im Ausland geflossen sind.

Anlagebetrug – zur Polizei oder zum Rechtsanwalt? Vorgehensmöglichkeiten für geschädigte Anlager

Betroffene Anleger sollten sich zeitnah an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche durchsetzen kann. Denn selbst wenn die Polizei die Verbrecher findet und diese verurteilt werden, bedeutet das nicht automatisch, dass die Geschädigten auch ihr Geld zurückbekommen. Vielmehr müssen sich die Geschädigten selber um die Durchsetzung ihrer Ansprüche kümmern bzw. einen spezialisierten Rechtsanwalt damit beauftragen.

Sowohl die Polizei, als auch die BaFin veröffentlichen regelmäßig hilfreiche Warnungen und Informationen für Verbraucher und Investoren und versuchen dadurch Fälle von Betrug und Anlagebetrug zu vermeiden. Auch verschiedene internationale Aufsichtsbehörden sowie Verbraucherschutzverbände veröffentlichen Warnungen und Warnlisten im Internet. Hintergrund solcher Warnungen können Verdacht auf Manipulationen und Betrug, nicht lizenzierte Tätigkeit, Beschwerden von Betroffenen uvm.

Anlagebetrug – Strafbarkeit

Der Kapitalanlagebetrug ist strafbar gem. § 264a StGB. Das Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Strafe kann in vielen Fällen aber auch deutlich höher sein, da die Betrüger oft auch andere Straftatbestände erfüllen oder Wiederholungstäter sind.

Prominente Fälle von Anlagebetrug sind in den letzten Jahren etwa der Fall „Berlin Invest“ sowie der Fall der S & K Gruppe. In beiden Fällen konnten die Täter festgenommen werden. Viele der Täter sind auch rechtskräftig verurteilt worden.

Die LAWMUC Rechtsanwälte beraten Anleger, die Opfer eines Anlagebetruges, Schneeballsystem, boiler room scams oder sonstiger verbotener Geschäfte geworden sind. In vielen Fällen sitzen die Betrüger im Ausland, so dass sich Betroffene zeitnah an einen international tätigen Rechtsanwalt wenden sollten, der Erfahrung auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts hat. Es gibt zahlreiche ausländische Firmen, die ohne Lizenz agieren. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Ausland ist meistens etwas schwieriger als im Inland. Doch auch in den Fällen, in denen die Betroffenen Geld ins Ausland überwiesen haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten das eingesetzte Kapital zurück zu bekommen.

Viele ausländische Firmen benutzen nahezu identische oder sogar die gleichen Firmennamen wie seriöse und bekannte Firmen. Dadurch wirken sie auf potentielle Investoren seriöser und gewinnen ihr Vertrauen. Im Folgenden finden Sie eine Liste zahlreicher Unternehmen, bei denen Anleger besonders vorsichtig sein sollten. Die Namen der Unternehmen werden unter anderem von diversen ausländischen Aufsichtsbehörden publiziert und sollen die Anleger schützen. Bei den aufgezählten Firmen muss es sich nicht zwingend um betrügerische Firmen handeln. Teilweise sind es Firmen, bei denen die zuständigen Behörden lediglich zu besonderer Vorsicht seitens der Anleger auffordern.

Sollten Sie mit den gelisteten Firmen bereits in Kontakt sein oder dort investiert haben, können Sie unsere Rechtsanwälte unverbindlich kontaktieren und eine kostenlose Erstberatung bekommen.

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