Wenn Sie eine Abmahnung wegen sog. Filesharing (Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung) von urheberrechtlich geschützten Werken erhalten haben, ist von großer Bedeutung, dass Sie Ruhe bewahren und sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Als erstes müssen Sie jedoch darauf achten, dass die gesetzten Fristen nicht verstrichen werden. Kontaktieren Sie uns und wir teilen Ihnen unsere Ersteinschätzung mit und informieren Sie über die Kosten.
Wichtig: Geben Sie die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres ab. Oft ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung mit erheblichen Nachteilen verbunden.
Die Rechtanwälte von LAWMUC prüfen für Sie den Sachverhalt und beraten Sie, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Soweit die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass es empfehlenswert ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sollte diese in aller Regel modifiziert werden. Wir helfen Ihnen eine annehmbare modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren und abzugeben.
Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie in Zukunft gegen den vereinbarten Verbotsbereich verstoßen und dadurch sehr hohe Geldstrafen (Vertragsstrafen) ausgelöst werden könnten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich kurz unverbindlich beraten und treffen sodann Ihre Entscheidung, wie Sie weiter verfahren werden.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder bei anderen Fragen und Problemen zum Thema Abmahnung können Sie schnell und unverbindlich einen ersten telefonischen Beratungstermin vereinbaren oder eine E-Mail senden. Sie werden auch umfassend über etwaige Kosten aufgeklärt.