Anwaltskosten und Anwaltsgebühren

Wir legen großen Wert auf ein transparentes und offenes Beratungsverhältnis. Daher setzen wir von Anfang an auf Kostentransparenz.Bei der ersten Besprechung Ihres Anliegens berechnen wir für Sie die Kosten, die im konkreten Fall voraussichtlich anfallen würden.Damit sind Sie bereits nach dem ersten Gespräch mit uns gut informiert mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und welche Kostenrisiken bestehen.

 

Für rechtsschutzversicherte Mandanten können wir die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen und eine Deckungszusage bei dem Versicherer anfordern. In vielen Fällen werden im Falle des Obsiegens die Kosten von der Gegenseite getragen.

 

Die Gebühren und Auslagen, die ein Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf, sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dort sind verschiedene Vergütungsmodelle vorgesehen. Zum einen kann die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Die Höhe der Vergütung hängt dabei vom jeweiligen Gegenstandswert (Streitwert) ab. Außerdem kann eine zeitbasierte Vergütung oder eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Wir besprechen mit unseren Mandanten im Voraus welches Vergütungsmodell im konkreten Fall in Betracht kommt.