Daimler AG – Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Medienberichten zufolge beabsichtigt die Daimler AG mindestens 30.000 Stellen abzubauen. Laut aktuellen Informationen seien betriebsbedingte Kündigungen bis 2029 nicht zu befürchten. Dies sei aufgrund einer Vereinbarung zwischen Daimler und dem Betriebsrat zunächst bis 2029 gewährleistet. Allerdings sind personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen weiterhin möglich. Auch der Abschluss von Abfindungsverträgen ist weiterhin möglich und wahrscheinlich.  

Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag seitens der der Daimler AG erhalten, dürften diesen nicht voreilig unterschreiben. Idealerweise sollte man einen erfahrenen Anwalt kontaktieren, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.

Sowohl die Abfindungshöhe als auch andere wichtige Bedingungen sollten sorgfältig geprüft und verhandelt werden.

Betroffene können sich an Rechtsanwältin Filippatos wenden und ein unverbindliches Erstgespräch durchführen. Frau Filippatos hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, insbesondere auch bei Verhandlungen rund um den Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen sowie beim Kündigungsschutz.

Die Abfindung und die Abfindungshöhe sollten stets sorgfältig geprüft werden.

Aus diesem Grund holen Sie sich rechtzeitig Rechtsbeistand, um schnell und unkompliziert Ihrer Ansprüche durchzusetzen.