Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit „The Lucky One“ – aktuelle Informationen vom Rechtsanwalt

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag ihres Mandanten aktuell Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Sachen „The Lucky One“ ab.

Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in Sachen „The Lucky One“ erhalten? Worum geht es dabei?

Sie haben eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing an „The Lucky One“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben aktuelle Fakten für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengestellt.
Den von der Abmahnung Betroffenen wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgeworfen den Film „The Lucky One“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung wegen „The Lucky One“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Angelegenheit „The Lucky One“?

Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu zu bezahlen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen „The Lucky One“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen „The Lucky One“ erhalten?
Wir raten Ihnen das Abmahnschreiben der den Waldorf Frommer Rechtsanwälten nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.

In welchen Fällen haben die Adressaten der Abmahnung eine starke Position gegen die Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen „The Lucky One“?

Sehr oft gibt es gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben abgemahnte Anschlussinhaber wegen „The Lucky One“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In so einem Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Zwar kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man rechtzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um Hilfe ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten herausarbeiten.

Gerne können Betroffene uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.