Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Die LAWMUC Rechtsanwälte beraten Sie zu verschiedenen Themen aus dem Bankrecht und dem Kapitalmarktrecht.
Unser Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht liegt insbesondere auf folgende Bereiche:
Kreditsicherungsrecht, Factoring, Durchsetzung von Ansprüchen in Fällen von Anlagebetrug, Ansprüche auf Schadensersatz bei Falschberatung im Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Darlehensverträge, Finanzierungen, Kreditkarten, Kapitalanlagerecht, geschlossene Fonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds, Leasingverträge, elektronischer Zahlungsverkehr, Vermögensverwaltung, Kapitalanlagen, Handel mit binären Optionen und Forex.
Das deutsche Bankrecht ist nicht einheitlich kodifiziert, sondern in verschiedenen Gesetzen geregelt – Geldwäschegesetz, Pfandbriefgesetz, Scheckgesetz, Wechselgesetz, Sparkassengesetz, Bausparkassengesetz, Bundesbankgesetz, BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), Kreditwesengesetz, und andere. Besondere Bedeutung bei Verträgen mit Banken und Sparkassen haben auch die von ihnen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kreditinstitute (AGB-Banken oder AGB-Sparkassen). Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen die gesetzlichen Anforderungen gemäß §§ 305 ff. BGB erfüllen und enthalten oft auch unwirksame Klauseln. Bei unwirksamen Klauseln können sich verschiedene Ansprüche für die Bankkunden ergeben.