Firma gründen

Die Anwälte von LAWMUC sind Ihre kompetenten Ansprechpartner, wenn Sie eine Firma gründen möchten. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen rund um die Firmengründung – Gewerbeanmeldung, Verträge, Beschlüsse, Gründung einer GmbH, UG, OHG, KG, AG, GbR sowie bei den verschiedenen gesellschaftsrechtlichen Mischformen.

„Button Anfrageformular“

Die richtige Rechtsform wählen

Welche Rechtsform ist die richtige für mein Geschäft? Diese Frage sollte man sich rechtzeitig stellen und nach einer umfassenden Beratung durch einen Rechtsanwalt die richtige Wahl treffen. Wer in Deutschland unternehmerisch tätig werden möchte hat die Wahl zwischen folgenden Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen – besonders gut geeignet für Kleingewerbetreibende, Handwerker, Freiberufler, Dienstleister

 

  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – ebenso gut geeignet ist für den Einstieg, insbesondere für Kleingewerbetreibende, Freiberufler, Handwerker und Dienstleister

 

  • OHG (Offene Handelsgesellschaft) – geeignet für mehrere Personen, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben. Dabei haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

 

  • KG (Kommanditgesellschaft) –diese Gesellschaftsform ist besonders gut geeignet für Kaufleute, die zusätzliches Kapital benötigen und Gesellschafter, die ihre persönliche Haftung beschränken möchten. Im Rahmen einer Kommanditgesellschaft gibt es zwei Typen Gesellschaften: 1. Kommanditisten, deren Haftung auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt ist, soweit die geleistet ist;  Komplementäre, die persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

 

  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) – diese Gesellschaftsform hat Ähnlichkeiten sowohl mit der Aktiengesellschaft(AG) als auch mit der  Kommanditgesellschaft (KG). Die KGaA ist eine Aktiengesellschaft, die jedoch keinen Vorstand sondern stattdessen persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) hat. Die Kommanditisten besitzen Aktien der Gesellschaft.Auch wenn die KGaA viele Merkmale einer Personengesellschaft aufweist, zählt sich trotzdem zu den Kapitalgesellschaften.

 

 

  • GmbH & Co. KG – dabei handelt es sich um eine KG, deren persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist. Dabei werden die Vorteile einer Personenhandelsgesellschaft mit der beschränkten Haftung einer Kapitalgesellschaft kombiniert.

 

  • PartG (Partnerschaftsgesellschaft) – das ist eine Personengesellschaft, die nur den Angehörigen freier Berufe zur Verfügung steht. Die freien Berufe werden in  18 EStG definiert als eine selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. In dieser Vorschrift werden außerdem die klassischen freien Berufe (Katalogberufe) aufgezählt. Das sind insbesondere Rechtsanwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Patentanwälte, Sachverständige und Architekten.

 

  • PartGmbB (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung) – dabei handelt es sich um eine Variante der Partnerschaftsgesellschaft. Damit wird den Angehörigen der freien Berufe eine Gesellschaftsform zur Verfügung gestellt, die ihre persönliche Haftung beschränkt, ohne dass es sich dabei um eine Kapitalgesellschaft handelt.

 

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die am weitesten verbreitete Form der Kapitalgesellschaften in Deutschland. Dabei hat man eine begrenzte persönliche Haftung und kann dadurch das Privatvermögen schützen. Im Jahr 2016 waren in Deutschland über 1,15 Millionen Gesellschaften mit beschränkter Haftung registriert. Das deutsche Gesellschaftsrecht sieht verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten vor – eine Einzel GmbH, eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern, eine Bargründung oder eine Sachgründung u.a. Das Mindeststammkapital bei der Gründung einer GmbH beträgt 25.000 Euro.

GmbH  gründen

Bei der Gründung einer GmbH bestehen viele Gestaltungsmöglichkeiten. Daher empfiehlt es sich sich rechtzeitig von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

GmbH Gründung – Kosten

Die Kosten für eine GmbH Gründung sind abhängig von den Gründungsmodalitäten. Es entstehen dabei stets Notarkosten für die Beurkundung des Geselslchaftsvertrages, die Beurkundung der ersten Gesellschafterversammlung und die Anmeldung der Gesellschaft und der Geschäftsführer beim Handelsregister. Die Gesamtkosten betragen in der Regel zwischen 450 Euro und 1000 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Die Anwälte von LAWMUC beraten Sie umfassend zu sämtlichen Fragen einer GmbH Gründung. Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich.

  • UG (Unternehmergesellschaft)

Die UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) ist eine im Jahre 2008 geschaffene „kleinere Variante“ der GmbH. Sie stellt eine vereinfachte Form der GmbH dar und erfreut sich immer größerer Beliebtheit in Deutschland. Das Mindeststammkapital einer UG beträgt 1 Euro. Deswegen wird sie oft umgangssprachlich auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt.

UG gründen

Bei der Gründung einer UG besteht die Möglichkeit einer erleichterten Standardgründung nach dem Musterprotokoll. Will man jedoch einen individuellen und vom Musterprotokoll abweichenden Gesellschaftsvertrag, so kann nicht mehr die erleichterte und günstigere Standardgründung gewählt werden.

UG Gründung – Kosten

Die Kosten für eine UG Gründung richten sich nach den konkreten Bedingungen der Gründung. Wichtige Faktoren dabei sind insbesondere die Anzahl der Gesellschafter und das Stammkapital. Ein weiterer Umstand, der für die Höhe der Gründungskosten relevant ist, ist die Frage, ob eine individuelle Satzung oder ein Musterprotokoll verwendet wird. Die Kosten betragen in der Regel zwischen 300,00 Euro und 1.000,00 Euro.

AktG (Aktiengesellschaft) – sie ist besonders gut geeignet für Unternehmen mit großem Kapitalbedarf. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt, die in der Regel einer großen Anzahl von Aktionären gehören. Die Aktionäre erhalten Dividenden aus den Erträgen, die die Aktiengesellschaft erzielt. Außerdem können die Aktionäre ihr Stimmrecht in der Aktionärsversammlung ausüben.

Eingetragene Genossenschaft (eG) – diese Gesellschaftsform stellt eine Mischung aus einer Kapitalgesellschaft und einem Verein dar. Zweck der Genossenschaft ist gem. § 1 GenG den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch den gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern. Eingetragene Genossenschaften kommen in vielen Bereichen vor- Einzelhandel, Großhandel, Banken, Wohnungsbau, Landwirtschaft, Energieversorger u.a.

Button Anfrageformular