Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in der Angelegenheit „Geostorm“ – aktuelle Informationen von den LAWMUC Rechtsanwälten

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag ihres Mandanten aktuell Anschlussinhaber wegen Filesharing in Sachen „Geostorm“ ab.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „Geostorm“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Geostorm“ erhalten und wollen wissen wie Sie am besten reagieren sollen? Die Juristen von LAWMUC haben aktuelle Informationen für Abgemahnte zusammengestellt.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Geostorm“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung in der Sache „Geostorm“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Fall „Geostorm“?

Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Abgeltung der Ansprüche angestrebt.

Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „Geostorm“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer in der Sache „Geostorm“ erhalten?
Wir raten Ihnen das Abmahnschreiben der Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie vorschnell die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung akzeptieren.

Unter welchen Voraussetzungen haben die Abgemahnten besonders gute Chancen gegen die Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „Geostorm“?

Sehr oft haben die abgemahnten Anschlussinhaber gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung in der Sache „Geostorm“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, allerdings ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man rechtzeitig einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um eine Stellungnahme ersuchen.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt um Rat ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung anpassen und die beste Lösung für den Abgemahnten finden.

Gerne können Betroffene die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.