Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Sache „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ ab.
Betroffene können die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Betroffene in der Sache „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ können bundesweit von unserer kostenlosen Erstberatung profitieren.
Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in der Sache „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ erhalten? Wie soll man darauf reagieren?
Sie haben eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing an „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ erhalten und möchten erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben die relevantesten Informationen für Betroffene zusammengefasst.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgeworfen den Film „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Abgemahnten aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“?
Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Einigung in der Sache angestrebt.
Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen das Abmahnschreiben von Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.
Unter welchen Voraussetzungen haben die Adressaten der Abmahnung eine starke Position gegen die Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“?
In der Regel haben die Abgemahnten erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben abgemahnte Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In so einem Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Im Hinblick auf die Komplexität dieser Thematik sollte man zeitnah einen erfahrenen Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersuchen.
Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht aufgesucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für Mahnungsempfänger herausarbeiten.
Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Betroffene in der Sache „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.
Ist eine Unterlassungserklärung in in der Sache „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ die einzige Lösung?
Eine Unterlassungserklärung stellt eine zeitlich unbeschränkt gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Viele Anwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, mit deren Hilfe Abgemahnte nicht unterhebliche Vorteile genießen können. In jedem Fall muss trotzdem fachmännisch überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. Oft kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.
Verteigigung gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ auf Augenhöhe
Bei einer Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ haben Abgemahnte die besten Chancen, wenn sie sich von einem engagierten Anwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen engagierten Rechtsanwalt hat man in der Regel keine Chance.
„Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ zum Download angeboten?
Der Vorwurf der Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ ist, dass der Abgemahnte „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte bedacht werden, dass das Angebot zum Download viel schneller geht als man in der Regel vermutet. Dies kann unter Umständen sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum Internet vorgenommen wird. Dabei ist es unerheblich, ob die im Raum stehende Urheberrechtsverletzung bewusst erfolgt ist.
Verteidigung bei Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ im Mehrpersonenhaushalt
Abgemahnte haben in vielen Fällen gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ angeboten hat und der Abgemahnte dabei keine Pflichten verletzt hat. In derartigen Fällen kann oft die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
„Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ – Streit um die IP-Adresse
Abgemahnte rätseln oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die divergierenden IP-Adressen resultieren daraus, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich jeden Tag ändern.
„Die Bestimmung – Allegiant Teil 1“ – wann haftet der Anschlussinhaber?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in den Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss in jedem Fall eine sorgfältige Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen
Waldorf Frommer – Vorstellung der Kanzlei
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt sehr viele Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH