Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft momentan Anschlussinhaber wegen Filesharing in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ ab.
Abgemahnte Anschlussinhaber können die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ können bundesweit von unserer kostenfreien Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ erhalten? Wie soll man darauf reagieren?
Sie haben eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing an „Die Bestimmung – Divergent“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben die wichtigsten Fakten für Betroffene zusammengestellt.
Den Abgemahnten wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgeworfen den Film „Die Bestimmung – Divergent“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“?
Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt.
Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie voreilig die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben.
Wann haben die abgemahnten Anschlussinhaber besonders gute Chancen gegen die Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“?
In vielen Fällen haben die abgemahnten Anschlussinhaber erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Ist dies der Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt um Rat ersuchen.
Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt um Rat ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten finden.
Gerne können Betroffene die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.
Ist eine Unterlassungserklärung in in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ erforderlich?
Eine Unterlassungserklärung stellt eine zeitlich unbeschränkt gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Anwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, dank der Betroffene wichtige Vorteile genießen können. In jedem Einzelfall muss trotzdem eingehend überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. Unter Umständen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.
Vorgehen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ auf Augenhöhe
Bei einer Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ haben Betroffene die besten Chancen, wenn sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen Rechtsanwalt hat man seltenst eine Chance.
„Die Bestimmung – Divergent“ zum Download angeboten?
Der Vorwurf der Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ ist, dass der Betroffene „Die Bestimmung – Divergent“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte bedacht werden, dass das Angebot zum Download viel einfacher geht als man in der Regel vermutet. Dies kann sogar sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk besteht. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die streitgegenständliche Urheberrechtsverletzung unbewusst erfolgt ist.
Vorgehensmöglichkeiten bei Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“ im Mehrpersonenhaushalt
Betroffene haben insbesondere dann gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Divergent“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Die Bestimmung – Divergent“ angeboten hat und der abgemahnte Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In diesen Fällen kann unter Umständen die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
„Die Bestimmung – Divergent“ – Fragen bezüglich der IP-Adresse
Betroffene wundern sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Dies liegt daran, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich jeden Tag ändern.
„Die Bestimmung – Divergent“ – wann haftet der Anschlussinhaber?
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur dann haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss immer eine sorgfältige Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen
Waldorf Frommer – Kanzleiinformationen
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Betroffenen unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Kanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt sehr viele Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH