„Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ – Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihres Mandanten momentan Anschlussinhaber wegen Filesharing in Sachen „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ ab.
Abgemahnte können uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte Anschlussinhaber in Sachen „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ können bundesweit von unserer kostenfreien Erstberatung profitieren.

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ erhalten? Worum geht es dabei?

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Juristen von LAWMUC haben die relevantesten Informationen für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengestellt.
Den von der Abmahnung Betroffenen wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung in der Sache „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert Waldorf Frommer in der Sache „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“?

Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Sache „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer in der Sache „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geforderten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Unter welchen Voraussetzungen haben die betroffenen Anschlussinhaber besonders gute Chancen gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Sache „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“?

In der Regel gibt es gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Betroffene in der Sache „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Ist dies der Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man rechtzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt um Rat ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Abgemahnten herausarbeiten.

Gerne können Betroffene uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte Anschlussinhaber in Sachen „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in Sachen „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ die einzige Lösung?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Viele Anwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, mit deren Hilfe Abgemahnte verschiedene Vorteile bekommen können. In jedem Fall muss allerdings präzise überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich unumgänglich ist. Unter Umständen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Vorgehen gegen eine Abmahnung in der Sache „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung in der Sache „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ haben Abgemahnte die besten Chancen, wenn sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne anwaltliche Hilfe hat man seltenst eine Chance.

„Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung in der Sache „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ ist, dass der Abgemahnte „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte man bedenken, dass dies viel einfacher klappt als die meisten vermuten. Dies kann oft sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk besteht. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die abgemahnte Rechtsverletzung ohne Absicht begangen ist.

Vorgehensmöglichkeiten bei Abmahnung in der Sache „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ im Mehrpersonenhaushalt

Abgemahnte haben in vielen Fällen gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Sache „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ angeboten hat und der abgemahnte Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In diesen Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ – Diskussionen um die IP-Adresse

Abgemahnte fragen sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Dies liegt daran, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich alle 24 Stunden ändern.

„Der Hobbit- Eine unerwartete Reise“ – wann haftet der Anschlussinhaber?

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss in jedem Fall eine vertiefte Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – Kanzleiinformationen
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Kanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt bekannte Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH