„Der Vollposten“ – Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag ihrer Mandantschaft derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Angelegenheit „Der Vollposten“ ab.
Betroffene können uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Der Vollposten“ können bundesweit von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit „Der Vollposten“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Der Vollposten“ erhalten und wissen nicht wie Sie am besten reagieren sollen? Die Juristen von LAWMUC haben aktuelle Informationen für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengefasst.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Der Vollposten“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben in der Sache „Der Vollposten“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Sache „Der Vollposten“?

Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Einigung in der Sache angestrebt.

Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „Der Vollposten“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer in der Sache „Der Vollposten“ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen das Abmahnschreiben von Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie unüberlegt die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

Unter welchen Voraussetzungen haben die abgemahnten Anschlussinhaber eine starke Position gegen die Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „Der Vollposten“?

Sehr oft haben die Abgemahnten verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Betroffene in der Sache „Der Vollposten“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Womöglich kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man zeitnah einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.

Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für Mahnungsempfänger herausarbeiten.

Gerne können Betroffene uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Der Vollposten“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in der Angelegenheit „Der Vollposten“ unumgänglich?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine zeitlich unbeschränkt gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Viele Rechtsanwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, bei deren Anwendung betroffene Anschlussinhaber verschiedene Vorteile genießen können. In jedem Einzelfall muss trotzdem fachmännisch überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. Unter Umständen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Vorgehen gegen eine Abmahnung in der Sache „Der Vollposten“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung in der Sache „Der Vollposten“ haben betroffene Anschlussinhaber beste Chancen, wenn sie sich von einem engagierten Anwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne anwaltliche Hilfe wird man meistens nicht ernst genommen.

„Der Vollposten“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung in der Sache „Der Vollposten“ ist, dass der betroffene Anschlussinhaber „Der Vollposten“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte beachtet werden, dass das Angebot zum Download schneller geht als vermutet. Dies kann in vielen Fällen sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk besteht. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die abgemahnte Urheberrechtsverletzung ohne Absicht begangen ist.

Verteidigungsstrategien bei Abmahnung in der Sache „Der Vollposten“ im Mehrpersonenhaushalt

betroffene Anschlussinhaber haben insbesondere dann gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Sache „Der Vollposten“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Der Vollposten“ angeboten hat und der Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In diesen Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Der Vollposten“ – Beweiskraft der IP-Adresse

betroffene Anschlussinhaber rätseln oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die unterschiedlichen IP-Adressen ergeben sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich jeden Tag ändern.

„Der Vollposten“ – Voraussetzungen für die Haftung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in den Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss unbedingt eine umfassende Einzelfallprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – Kanzleiinformationen
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Betroffenen unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt bekannte Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH