Augenlaser – Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Die Kosten für eine Augenlaser-OP können in vielen Fällen von der Krankenversicherung übernommen werden.
Der Bundesgerichtshof hat im März 2017 in einem Urteil die Rechte der Patienten gestärkt.
Demnach sollen die Kosten einer Augenoperation zur Beseitigung der Fehlsichtigkeit in vielen Fällen von der Krankenversicherung übernommen werden.

Der BGH hat entschieden, dass die Sehschwäche eine Krankheit darstellt und eine Augenlaser-OP zur Heilung dieser Krankheit geeignet ist. Eine Brille oder Kontaktlinsen seien nach Ansicht des Gerichts dagegen nicht zur Heilung geeignet. Diese stellen lediglich Hilfsmittel dar. Daher wäre es auch unzulässig, wenn die Krankenversicherung ihre Mitglieder auf die günstigere Variante der Benutzung einer Brille verweisen würde.

Für die Beurteilung, ob die Sehschwäche als Krankheit anzusehen ist, spielt die Stärke der Sehschwäche keine Rolle. Außerdem stellen sowohl Kurz- als auch Weitsichtigkeit eine Abweichung von der normalen Sehfähigkeit und somit eine Krankheit dar.

Trotz dieser überzeugenden Argumente des Bundesgerichtshofs gibt es Krankenversicherung, die die Kosten eine Augenlaser-OP nicht übernehmen möchten. In solchen Fällen empfiehlt es sich einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Die Anwälte von LAWMUC stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

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