Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache „Max Steel“ – die wichtigsten Informationen vom Rechtsanwalt

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft momentan Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Sache „Max Steel“ ab.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache „Max Steel“ erhalten? Wie soll man darauf reagieren?

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Max Steel“ erhalten und möchten erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben die relevantesten Informationen für Betroffene zusammengestellt.
Den von der Abmahnung Betroffenen wird von Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Max Steel“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung in der Angelegenheit „Max Steel“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Abgemahnten aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in der Sache „Max Steel“?

Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Max Steel“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Max Steel“ erhalten?
Wir raten Ihnen das Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geforderten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Unter welchen Voraussetzungen haben die abgemahnten Anschlussinhaber besonders gute Chancen gegen die Abmahnung Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Max Steel“?

Sehr oft haben die betroffenen Anschlussinhaber verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Abgemahnte in der Angelegenheit „Max Steel“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Dann kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Zwar kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man zeitnah einen fachkundigen Rechtsanwalt um Hilfe ersuchen.

Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Abgemahnten herausarbeiten.

Gerne können Abgemahnte die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.