Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihres Mandanten zahlreiche Anschlussinhaber wegen Filesharing in der Angelegenheit „Casino Undercover-The House“ ab.
Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit „Casino Undercover-The House“ erhalten? Worum geht es dabei?
Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Casino Undercover-The House“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben grundlegende Informationen für Abgemahnte zusammengefasst.
Den von der Abmahnung Betroffenen wird von Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Casino Undercover-The House“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in Sachen „Casino Undercover-The House“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Casino Undercover-The House“?
Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Beendigung des Rechtsstreits angestrebt.
Abmahnung Waldorf Frommer in Sachen „Casino Undercover-The House“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer in Sachen „Casino Undercover-The House“ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geforderten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.
In welchen Fällen haben die Abgemahnten gute Karten gegen die Abmahnung Waldorf Frommer in Sachen „Casino Undercover-The House“?
Sehr oft gibt es erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben abgemahnte Anschlussinhaber in Sachen „Casino Undercover-The House“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In so einem Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Zwar kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Im Hinblick auf die Komplexität dieser Thematik sollte man frühzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersuchen.
Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt um Hilfe ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für Mahnungsempfänger herausarbeiten.
Gerne können Betroffene die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.