Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „La La Land“ – wichtige Informationen vom Rechtsanwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Sachen „La La Land“ ab.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „La La Land“ erhalten? Was muss man dabei beachten?

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an „La La Land“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben die wichtigsten Fakten für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengestellt.
Den von der Abmahnung Betroffenen wird von Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „La La Land“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung wegen „La La Land“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Sache „La La Land“?

Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung Waldorf Frommer wegen „La La Land“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „La La Land“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie voreilig die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

Unter welchen Voraussetzungen haben die betroffenen Anschlussinhaber eine starke Position gegen die Abmahnung Waldorf Frommer wegen „La La Land“?

In der Regel haben die betroffenen Anschlussinhaber verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung wegen „La La Land“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Ist dies der Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Im Hinblick auf die Komplexität dieser Thematik sollte man zeitnah einen fachkundigen Rechtsanwalt um Rat ersuchen.

Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt um Rat ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung anpassen und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten finden.

Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.