Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing – aktuelle Informationen vom Rechtsanwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft zahlreiche Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Filesharings ab.
Abgemahnte Anschlussinhaber können die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Betroffene Anschlussinhaber können bundesweit von unserer kostenfreien Ersteinschätzung Gebrauch machen.

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Wie soll man darauf reagieren?

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben aktuelle Informationen für Abgemahnte zusammengestellt.

Den von der Abmahnung Betroffenen wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen urheberrechtlich geschützte Werke durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert Waldorf Frommer?

Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?
Wir raten Ihnen die Abmahnung von Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung akzeptieren.

In welchen Fällen haben die abgemahnten Anschlussinhaber besonders gute Chancen gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

In sehr vielen Fällen haben die Abgemahnten verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Ist dies der Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Zwar kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man rechtzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersuchen.

Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für den Abgemahnten herausarbeiten.

Gerne können Abgemahnte die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Betroffene Anschlussinhaber können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung unumgänglich?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Viele Juristen empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, mit deren Hilfe Abgemahnte erhebliche Vorteile bekommen können. In jedem Einzelfall muss aber eingehend überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. In vielen Fällen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Vorgehen gegen eine Abmahnung auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung haben Abgemahnte die besten Chancen, wenn sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne anwaltliche Vertretung hat man in der Regel keine Chance.

Download ermöglicht?

Der Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Abgemahnte das urheberrechtlich geschützte Werk zum Download angeboten hat. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass dies schneller klappt als die meisten vermuten. Dies kann oft sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk hergestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die im Raum stehende Urheberrechtsverletzung ohne Absicht geschehen ist.

Verteidigung bei einer Abmahnung im Mehrpersonenhaushalt

Abgemahnte haben in vielen Fällen gute Chancen gegen eine Abmahnung wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] das urheberrechtlich geschützte Werk zum Download angeboten hat und der Abgemahnte dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann unter Umständen die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

Beweiskraft der IP-Adresse

Abgemahnte wundern sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die unterschiedlichen IP-Adressen ergeben sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich täglich ändern.

Haftungsvoraussetzungen

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss immer eine umfassende Einzelfallprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – wer ist das?

Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Betroffenen unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt sehr viele Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH