Abmahnung von der Kanzlei Fareds wegen Filesharing – aktuelle Informationen vom Rechtsanwalt

Die Kanzlei Fareds mahnt im Auftrag ihrer Mandanten Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Betroffene können die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Betroffene können bundesweit von unserer kostenfreien Ersteinschätzung profitieren.

Abmahnung von Fareds wegen Filesharing erhalten? Was muss man dabei unternehmen?

Sie haben eine Abmahnung von Fareds wegen Filesharing erhalten und möchten erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben die wichtigsten Informationen für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengefasst.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von Fareds vorgeworfen urheberrechtlich geschützte Werke durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung machen die Rechtsanwälte von Fareds Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert die Kanzlei Fareds?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Fareds erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Fareds erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen das Abmahnschreiben der Fareds Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie voreilig die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung akzeptieren.

Wann haben die Adressaten der Abmahnung eine starke Position gegen die Abmahnung den Fareds Rechtsanwälten?

In vielen Fällen gibt es verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben Abgemahnte zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Dann kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Womöglich kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man rechtzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt um Hilfe ersuchen.

Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt um Rat ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Abgemahnten herausarbeiten.

Gerne können Betroffene die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Betroffene können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine zeitlich unbeschränkt gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Anwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, wodurch Abgemahnte wichtige Vorteile genießen können. In jedem Einzelfall muss trotzdem präzise überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich unumgänglich ist. In vielen Fällen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Vorgehen gegen eine Abmahnung auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung haben Abgemahnte beste Chancen, wenn sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Fareds auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen Rechtsanwalt hat man in der Regel keine Chance.

Download ermöglicht?

Der Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Abgemahnte das urheberrechtlich geschützte Werk zum Download angeboten hat. Dabei sollte man bedenken, dass das Angebot zum Download schneller geht als man in der Regel vermutet. Dies kann oft sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk hergestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die streitgegenständliche Urheberrechtsverletzung ohne Absicht begangen ist.

Verteidigung bei einer Abmahnung im Mehrpersonenhaushalt

Abgemahnte haben etwa dann gute Chancen gegen eine Abmahnung wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] das urheberrechtlich geschützte Werk zum Download angeboten hat und der Adressat der Abmahnung dabei keine Pflichten verletzt hat. In derartigen Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

Diskussionen um die IP-Adresse

Abgemahnte wundern sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Dies liegt daran, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich jeden Tag ändern.

Haftungsvoraussetzungen

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss stets eine genaue Einzelfallprüfung vorgenommen werden.

Kanzlei Fareds – Kanzleiprofil

Fareds ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Rechtsanwälte von Fareds vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Betroffenen unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Anwaltskanzlei Fareds in Aussicht gestellt.