Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian wegen Filesharing – aktuelle Informationen vom Rechtsanwalt

Die Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian mahnt im Auftrag ihrer Mandanten Anschlussinhaber wegen angeblichen Filesharings ab.

Betroffene können die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte können bundesweit von unserer kostenfreien Erstberatung profitieren.

Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian erhalten? Was muss man dabei beachten?

Sie haben eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Filesharing erhalten und wollen wissen wie Sie am besten reagieren sollen? Die Juristen von LAWMUC haben grundlegende Informationen für Betroffene zusammengestellt.
Den Abgemahnten wird von der Kanzlei Daniel Sebastian vorgeworfen urheberrechtlich geschützte Werke durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz sowie die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie voreilig die geforderten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung akzeptieren.

Wann haben die abgemahnten Anschlussinhaber besonders gute Chancen gegen die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian?

In sehr vielen Fällen haben die abgemahnten Anschlussinhaber erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Womöglich kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, jedoch verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man frühzeitig einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um Rat ersuchen.

Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht kontaktiert werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung anpassen und die beste Lösung für Mahnungsempfänger herausarbeiten.

Gerne können Abgemahnte die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefährlich?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine zeitlich unbeschränkt gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Viele Anwaltskanzleien empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, bei deren Anwendung abgemahnte Anschlussinhaber erhebliche Vorteile haben können. In jedem Fall muss allerdings genau überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich unumgänglich ist. Unter Umständen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Vorgehen gegen eine Abmahnung auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung haben abgemahnte Anschlussinhaber beste Chancen, wenn sie sich von einem kompetenten Anwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen engagierten Rechtsanwalt hat man seltenst eine Chance.

Download ermöglicht?

Der Vorwurf der Abmahnung ist, dass der abgemahnte Anschlussinhaber das urheberrechtlich geschützte Werk zum Download angeboten hat. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass dies viel einfacher klappt als man in der Regel vermutet. Dies kann unter Umständen sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum Internet hergestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die abgemahnte Rechtsverletzung ohne Absicht geschehen ist.

Verteidigung bei einer Abmahnung im Mehrpersonenhaushalt

abgemahnte Anschlussinhaber haben in vielen Fällen gute Chancen gegen eine Abmahnung wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] das urheberrechtlich geschützte Werk zum Download angeboten hat und der Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

Fragen bezüglich der IP-Adresse

abgemahnte Anschlussinhaber wundern sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Dies liegt daran, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich alle 24 Stunden ändern.

Haftungsvoraussetzungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss unbedingt eine sorgfältige Einzelfallabwägung vorgenommen werden.

Daniel Sebastian – wer ist das?

Die Kanzlei Daniel Sebastian ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Rechtsanwälte von Daniel Sebastian vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian in Aussicht gestellt.