Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian wegen Filesharing in der Sache „German Top 100 Single Charts“ – die wichtigsten Informationen vom Rechtsanwalt

die Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der Rechteinhaber momentan Anschlussinhaber wegen Filesharing in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ ab.
Abgemahnte Anschlussinhaber können unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ können bundesweit von unserer kostenlosen Erstberatung profitieren.

Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastianfin der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“erhalten? Wie soll man darauf reagieren?

Sie haben eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Filesharing in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ erhalten und wissen nicht wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben die wichtigsten Informationen für Abgemahnte zusammengefasst.
Den von der Abmahnung Betroffenen wird von der Kanzlei Daniel Sebastian vorgeworfen urheberrechtlich geschützte Werke durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ macht die Kanzlei Daniel Sebastian Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Abgemahnten aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert die Kanzlei Daniel Sebastian in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“?

Die betroffenen Anschlussinhaber in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Einigung in der Sache angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung akzeptieren.

Unter welchen Voraussetzungen haben die abgemahnten Anschlussinhaber in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ gute Karten gegen die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian?

In der Regel haben die Abgemahnten gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Betroffene in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In so einem Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man zeitnah einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren.

Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für den Abgemahnten herausarbeiten.

Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ unumgänglich?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine zeitlich unbeschränkt gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Anwaltskanzleien empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, dank der Betroffene nicht unterhebliche Vorteile bekommen können. In jedem Fall muss trotzdem genau überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. Oft kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Vorgehen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung haben Betroffene in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ die besten Chancen, wenn sie sich von einem engagierten Anwalt vertreten lassen und dadurch Daniel Sebastian auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen Rechtsanwalt hat man seltenst eine Chance.

Download in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ ermöglicht?

Der Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Betroffene das urheberrechtlich geschützte Werk zum Download angeboten hat. Dabei ist zu beachten, dass das Angebot zum Download schneller geht als vermutet. Dies kann sogar sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk hergestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die im Raum stehende Rechtsverletzung ohne Absicht geschehen ist.

Verteidigung bei einer Abmahnung in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ im Mehrpersonenhaushalt

Betroffene haben insbesondere dann gute Chancen gegen eine Abmahnung wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] das urheberrechtlich geschützte Werk zum Download angeboten hat und der Adressat der Abmahnung dabei keine Pflichten verletzt hat. In diesen Fällen kann oft die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

Diskussionen um die IP-Adresse

Betroffene in der Angelegenheit „German Top 100 Single Charts“ stellen sich oft die Frage warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Dies liegt daran, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich alle 24 Stunden ändern.

wann haftet der Anschlussinhaber?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur dann haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den streitgegenständlichen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss in jedem Fall eine konkrete Einzelfallprüfung vorgenommen werden.

Daniel Sebastian – Kanzleiprofil
Die Kanzlei Daniel Sebastian ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Anwälte von Daniel Sebastian vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Betroffenen unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian in Aussicht gestellt.