Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian wegen Filesharing in der Angelegenheit „Best of 2017 Sommerhits“ – aktuelle Informationen vom Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der Rechteinhaber momentan Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Filesharings in der Angelegenheit Best of 2017 Sommerhits ab.
Abgemahnte Anschlussinhaber können die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte in der Angelegenheit Best of 2017 Sommerhits können bundesweit von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.

Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastianfin der Angelegenheit „Best of 2017 Sommerhits“ erhalten? Was muss man dabei beachten?

Sie haben eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Filesharing in der Angelegenheit „Best of 2017 Sommerhits“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben aktuelle Informationen für Abgemahnte zusammengestellt.
Den Abgemahnten wird von der Kanzlei Daniel Sebastian vorgeworfen urheberrechtlich geschützte Werke durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung in der Angelegenheit Best of 2017 Sommerhits macht die Kanzlei Daniel Sebastian Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert die Kanzlei Daniel Sebastian in der Angelegenheit „Best of 2017 Sommerhits“?

Die Abgemahnten in der Angelegenheit „Best of 2017 Sommerhits“ werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Beendigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian in der Angelegenheit „Best of 2017 Sommerhits“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian in der Angelegenheit Best of 2017 Sommerhits erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie voreilig die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

Unter welchen Voraussetzungen haben die betroffenen Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Best of 2017 Sommerhits“ gute Karten gegen die Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian?

Sehr oft haben die Abgemahnten gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben Abgemahnte in der Angelegenheit „Best of 2017 Sommerhits“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Dann kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Im Hinblick auf die Komplexität dieser Thematik sollte man rechtzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt um Rat ersuchen.

Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht kontaktiert werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für Mahnungsempfänger herausarbeiten.

Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Best of 2017 Sommerhits“ die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung in der Angelegenheit „Best of 2017 Sommerhits“ sinnvoll?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Viele Juristen empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, mit deren Hilfe Betroffene erhebliche Vorteile haben können. In jedem Fall muss jedoch genau überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. Oft kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Vorgehen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit Best of 2017 Sommerhits auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung haben Betroffene in der Angelegenheit Best of 2017 Sommerhits die besten Chancen, wenn sie sich von einem engagierten Anwalt vertreten lassen und dadurch Daniel Sebastian auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen kompetenten Rechtsanwalt hat man in der Regel keine Chance.

Download in der Angelegenheit Best of 2017 Sommerhits ermöglicht?

Der Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Betroffene das urheberrechtlich geschützte Werk zum Download angeboten hat. Dabei sollte man bedenken, dass das Angebot zum Download viel schneller klappt als vermutet. Dies kann unter Umständen sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum Internet besteht. Dabei ist es unerheblich, ob die streitgegenständliche Rechtsverletzung ohne Absicht erfolgt ist.

Verteidigung bei einer Abmahnung in der Angelegenheit Best of 2017 Sommerhits im Mehrpersonenhaushalt

Betroffene haben in vielen Fällen gute Chancen gegen eine Abmahnung wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] das urheberrechtlich geschützte Werk zum Download angeboten hat und der Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

Fragen bezüglich der IP-Adresse

Betroffene in der Angelegenheit Best of 2017 Sommerhits fragen sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die unterschiedlichen IP-Adressen ergeben sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich dauernd ändern.

wann haftet man?

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur dann haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den streitgegenständlichen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss unbedingt eine genaue Überprüfung vorgenommen werden.

Daniel Sebastian – Kanzleiprofil
Die Kanzlei Daniel Sebastian ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Anwälte von Daniel Sebastian vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian in Aussicht gestellt.