Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag ihres Mandanten momentan Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Sachen „Fist Fight“ ab.
Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in Sachen „Fist Fight“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?
Sie haben eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing an „Fist Fight“ erhalten und möchten erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben aktuelle Informationen für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengefasst.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgeworfen den Film „Fist Fight“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben in der Sache „Fist Fight“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in der Sache „Fist Fight“?
Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Beendigung des Rechtsstreits angestrebt.
Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Sache „Fist Fight“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Sache „Fist Fight“ erhalten?
Wir raten Ihnen das Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie unüberlegt die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Unter welchen Voraussetzungen haben die betroffenen Anschlussinhaber gute Karten gegen die Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Sache „Fist Fight“?
Sehr oft haben die Abgemahnten erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung in der Sache „Fist Fight“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man rechtzeitig einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht kontaktieren.
Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um Rat ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für Mahnungsempfänger finden.
Gerne können Betroffene uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.