Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „Gotham“ – aktuelle Informationen von den LAWMUC Rechtsanwälten

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft zahlreiche Anschlussinhaber wegen Filesharing in Sachen „Gotham“ ab.

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „Gotham“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Gotham“ erhalten und möchten erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben aktuelle Informationen für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengefasst.
Den Abgemahnten wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Gotham“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben wegen „Gotham“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Abgemahnten aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert Waldorf Frommer im Fall „Gotham“?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Abgeltung der Ansprüche angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Gotham“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Gotham“ erhalten?
Wir raten Ihnen das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie unüberlegt die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung akzeptieren.

In welchen Fällen haben die betroffenen Anschlussinhaber eine starke Position gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Gotham“?

In vielen Fällen haben die betroffenen Anschlussinhaber verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung wegen „Gotham“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In so einem Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Womöglich kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Im Hinblick auf die Komplexität dieser Thematik sollte man frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt um Hilfe ersuchen.

Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt um Hilfe ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für den Abgemahnten herausarbeiten.

Gerne können Abgemahnte die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.