Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag ihres Mandanten derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Sache „American Sniper“ ab.
Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in der Sache „American Sniper“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?
Sie haben eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing an „American Sniper“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben die wichtigsten Informationen für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengestellt.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgeworfen den Film „American Sniper“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung wegen „American Sniper“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Abgemahnten aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordert Waldorf Frommer in der Sache „American Sniper“?
Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Beendigung des Rechtsstreits angestrebt.
Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen „American Sniper“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen „American Sniper“ erhalten?
Wir raten Ihnen das Abmahnschreiben von Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geforderten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung akzeptieren.
Wann haben die Adressaten der Abmahnung gute Karten gegen die Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen „American Sniper“?
In der Regel haben die betroffenen Anschlussinhaber verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Abgemahnte wegen „American Sniper“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Dann kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Womöglich kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man zeitnah einen fachkundigen Rechtsanwalt um Hilfe ersuchen.
Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Abgemahnten herausarbeiten.
Gerne können Abgemahnte die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.