Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft zahlreiche Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Angelegenheit „Power Rangers“ ab.
Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit „Power Rangers“ erhalten? Wie soll man darauf reagieren?
Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Power Rangers“ erhalten und wissen nicht wie Sie am besten reagieren sollen? Die Juristen von LAWMUC haben die relevantesten Informationen für Betroffene zusammengefasst.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Power Rangers“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in der Sache „Power Rangers“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Fall „Power Rangers“?
Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Einigung in der Sache angestrebt.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Sache „Power Rangers“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer in der Sache „Power Rangers“ erhalten?
Wir raten Ihnen das Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geforderten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben.
Unter welchen Voraussetzungen haben die Adressaten der Abmahnung eine starke Position gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Sache „Power Rangers“?
In der Regel gibt es erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Betroffene in der Sache „Power Rangers“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In so einem Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Womöglich kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man frühzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt um Hilfe ersuchen.
Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung anpassen und die beste Lösung für Mahnungsempfänger herausarbeiten.
Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.