Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit „2 Guns“ – wichtige Informationen vom Rechtsanwalt

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft aktuell Anschlussinhaber wegen Filesharing in Sachen „2 Guns“ ab.

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „2 Guns“ erhalten? Wie soll man darauf reagieren?

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „2 Guns“ erhalten und wissen nicht wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben grundlegende Fakten für Betroffene zusammengefasst.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „2 Guns“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben in der Angelegenheit „2 Guns“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert Waldorf Frommer im Fall „2 Guns“?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Beendigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „2 Guns“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „2 Guns“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie unüberlegt die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.

In welchen Fällen haben die Adressaten der Abmahnung gute Karten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „2 Guns“?

In vielen Fällen haben die betroffenen Anschlussinhaber erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung in der Angelegenheit „2 Guns“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Dann kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Womöglich kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man rechtzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersuchen.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht aufgesucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten finden.

Gerne können Betroffene uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.