Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit Batman v Superman – aktuelle Informationen von den LAWMUC Rechtsanwälten

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Angelegenheit Batman v Superman ab.

Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in der Angelegenheit Batman v Superman erhalten? Was muss man dabei unternehmen?

Sie haben eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing an Batman v Superman erhalten und möchten erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben aktuelle Informationen für Betroffene zusammengefasst.
Den Abgemahnten wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgeworfen den Film Batman v Superman durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in Sachen Batman v Superman machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Sache Batman v Superman?

Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in Sachen Batman v Superman erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in Sachen Batman v Superman erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie voreilig die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben.

In welchen Fällen haben die Adressaten der Abmahnung eine starke Position gegen die Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in Sachen Batman v Superman?

In sehr vielen Fällen haben die Abgemahnten gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben Betroffene in Sachen Batman v Superman zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man zeitnah einen erfahrenen Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersuchen.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung anpassen und die beste Lösung für Mahnungsempfänger herausarbeiten.

Gerne können Abgemahnte die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.