Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit „Homeland“ – wichtige Informationen vom Rechtsanwalt

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag ihres Mandanten momentan Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Sachen „Homeland“ ab.

Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in Sachen „Homeland“ erhalten? Wie soll man darauf reagieren?

Sie haben eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing an „Homeland“ erhalten und wissen nicht wie Sie am besten reagieren sollen? Die Juristen von LAWMUC haben aktuelle Informationen für Betroffene zusammengefasst.
Den von der Abmahnung Betroffenen wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgeworfen den Film „Homeland“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung wegen „Homeland“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Sache „Homeland“?

Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen „Homeland“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen „Homeland“ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie voreilig die geforderten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben.

Wann haben die Abgemahnten eine starke Position gegen die Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen „Homeland“?

Sehr oft haben die abgemahnten Anschlussinhaber verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben abgemahnte Anschlussinhaber wegen „Homeland“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Dann kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Zwar kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man rechtzeitig einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um Rat ersuchen.

Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung anpassen und die beste Lösung für Mahnungsempfänger finden.

Gerne können Abgemahnte unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.