Widerruf und Schadensersatz – Informationen vom Anwalt

In Deutschland regelt das Verbraucherrecht die Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Unternehmern bei Verträgen, die im Fernabsatz, also beispielsweise online oder über den Versandhandel, geschlossen wurden. Ein wichtiger Bestandteil dieses Rechts ist das Widerrufsrecht, das Verbrauchern die Möglichkeit gibt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen von einem Vertrag zurückzutreten. Rechtsanwalt Dimitrov steht bei Fragen zum Thema Widerruf und Schadensersatz für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

Wenn ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, bedeutet dies in der Regel, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Das heißt, der Verbraucher schickt die Ware zurück, und der Unternehmer erstattet den Kaufpreis sowie gegebenenfalls die Kosten für die Hinsendung der Ware. Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt nach der aktuellen Gesetzgebung in Deutschland in der Regel der Verbraucher, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen.

Hinsichtlich des Schadensersatzes neben der Leistung, also zusätzlich zur Rückabwicklung des Vertrages, gelten besondere Bedingungen. Schadensersatz kann in Deutschland grundsätzlich dann verlangt werden, wenn dem Verbraucher durch eine Pflichtverletzung des Unternehmers ein Schaden entstanden ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist und dem Verbraucher dadurch ein Schaden entsteht. Allerdings ist das Verlangen von Schadensersatz unabhängig vom Widerrufsrecht zu sehen. Der Widerruf an sich führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Schadensersatz.

Schadensersatz neben der Rückabwicklung des Vertrages (also zusätzlich zur Erstattung des Kaufpreises und gegebenenfalls der Hinsendekosten) kann demnach verlangt werden, wenn ein gesetzlich definierter Schadensfall vorliegt und der Schaden direkt auf die Pflichtverletzung des Unternehmers zurückzuführen ist. Dabei muss der Schaden nachweisbar sein, und es muss ein direkter Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem entstandenen Schaden bestehen.

Es ist zu beachten, dass diese Informationen eine allgemeine Übersicht darstellen und die rechtliche Situation in Einzelfällen abweichen kann. Bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der auf Verbraucherrecht spezialisiert ist.