„Die versunkene Stadt Z“ – Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft zahlreiche Anschlussinhaber wegen Filesharing in der Sache „Die versunkene Stadt Z“ ab.
Abgemahnte können unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Betroffene Anschlussinhaber in der Sache „Die versunkene Stadt Z“ können bundesweit von unserer kostenfreien Erstberatung profitieren.

Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache „Die versunkene Stadt Z“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Die versunkene Stadt Z“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Juristen von LAWMUC haben die wichtigsten Fakten für Betroffene zusammengefasst.
Den von der Abmahnung Betroffenen wird von Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Die versunkene Stadt Z“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben wegen „Die versunkene Stadt Z“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert Waldorf Frommer in der Sache „Die versunkene Stadt Z“?

Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt.

Abmahnung Waldorf Frommer wegen „Die versunkene Stadt Z“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Die versunkene Stadt Z“ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen die Abmahnung von Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Wann haben die abgemahnten Anschlussinhaber gute Karten gegen die Abmahnung Waldorf Frommer wegen „Die versunkene Stadt Z“?

In vielen Fällen haben die abgemahnten Anschlussinhaber verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben Abgemahnte wegen „Die versunkene Stadt Z“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In so einem Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man rechtzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt um Hilfe ersuchen.

Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt kontaktiert werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten finden.

Gerne können Betroffene unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Betroffene Anschlussinhaber in der Sache „Die versunkene Stadt Z“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in der Sache „Die versunkene Stadt Z“ die einzige Lösung?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine zeitlich unbeschränkt gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Viele Juristen empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, dank der abgemahnte Anschlussinhaber wichtige Vorteile bekommen können. In jedem Fall muss jedoch genau überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich die einzige Lösung ist. Oft kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Vorgehen gegen eine Abmahnung wegen „Die versunkene Stadt Z“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung wegen „Die versunkene Stadt Z“ haben abgemahnte Anschlussinhaber beste Chancen, wenn sie sich von einem engagierten Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen engagierten Rechtsanwalt wird man meistens nicht ernst genommen.

„Die versunkene Stadt Z“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung wegen „Die versunkene Stadt Z“ ist, dass der abgemahnte Anschlussinhaber „Die versunkene Stadt Z“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte beachtet werden, dass das Angebot zum Download viel schneller geht als vermutet. Dies kann sogar sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk besteht. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung ohne Absicht begangen ist.

Verteidigungsstrategien bei Abmahnung wegen „Die versunkene Stadt Z“ im Mehrpersonenhaushalt

abgemahnte Anschlussinhaber haben in vielen Fällen gute Chancen gegen eine Abmahnung wegen „Die versunkene Stadt Z“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Die versunkene Stadt Z“ angeboten hat und der Abgemahnte dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann oft die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Die versunkene Stadt Z“ – Diskussionen um die IP-Adresse

abgemahnte Anschlussinhaber wundern sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Dies liegt daran, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich regelmäßig ändern.

„Die versunkene Stadt Z“ – Haftungsvoraussetzungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in den Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den streitgegenständlichen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss in jedem Fall eine konkrete Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – Kanzleiinformationen
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Betroffenen unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt sehr viele Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH