„Die Jones – Spione von nebenan“ – Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag ihres Mandanten derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ ab.
Abgemahnte können unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Betroffene Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ können bundesweit von unserer kostenfreien Erstberatung Gebrauch machen.

Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ erhalten? Was muss man dabei beachten?

Sie haben eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing an „Die Jones – Spione von nebenan“ erhalten und wollen wissen wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben aktuelle Fakten für Betroffene zusammengefasst.
Den Abgemahnten wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgeworfen den Film „Die Jones – Spione von nebenan“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert Waldorf Frommer im Fall „Die Jones – Spione von nebenan“?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Beendigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie voreilig die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Wann haben die Adressaten der Abmahnung besonders gute Chancen gegen die Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“?

In sehr vielen Fällen haben die abgemahnten Anschlussinhaber gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Dann kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Womöglich kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man zeitnah einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um Hilfe ersuchen.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten finden.

Gerne können Betroffene unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Betroffene Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ sinnvoll?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine zeitlich unbeschränkt gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Viele Juristen empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, dank der betroffene Anschlussinhaber wichtige Vorteile bekommen können. In jedem Einzelfall muss allerdings genau überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. Unter Umständen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Verteigigung gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ haben betroffene Anschlussinhaber die besten Chancen, wenn sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen Rechtsanwalt hat man meistens keine Chance.

„Die Jones – Spione von nebenan“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ ist, dass der betroffene Anschlussinhaber „Die Jones – Spione von nebenan“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass das Angebot zum Download viel einfacher klappt als die meisten vermuten. Dies kann in vielen Fällen sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum Internet besteht. Dabei ist es unerheblich, ob die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung bewusst begangen ist.

Vorgehensmöglichkeiten bei Abmahnung in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“ im Mehrpersonenhaushalt

betroffene Anschlussinhaber haben oft gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Die Jones – Spione von nebenan“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Die Jones – Spione von nebenan“ angeboten hat und der abgemahnte Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann unter Umständen die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Die Jones – Spione von nebenan“ – Streit um die IP-Adresse

betroffene Anschlussinhaber stellen sich oft die Frage warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Der Unterschied ergibt sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich alle 24 Stunden ändern.

„Die Jones – Spione von nebenan“ – wann haftet man?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss in jedem Fall eine konkrete Einzelfallprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – Kanzleiprofil
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten viele Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH