„Die Unfassbaren 2“ – Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag ihres Mandanten zahlreiche Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Sache „Die Unfassbaren 2“ ab.
Betroffene können uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte Anschlussinhaber in der Sache „Die Unfassbaren 2“ können bundesweit von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache „Die Unfassbaren 2“ erhalten? Was muss man dabei beachten?

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Die Unfassbaren 2“ erhalten und wollen wissen wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben grundlegende Fakten für Abgemahnte zusammengestellt.
Den von der Abmahnung Betroffenen wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Die Unfassbaren 2“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben wegen „Die Unfassbaren 2“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordert Waldorf Frommer im Fall „Die Unfassbaren 2“?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Beendigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Die Unfassbaren 2“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Die Unfassbaren 2“ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen das Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie voreilig die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.

In welchen Fällen haben die Adressaten der Abmahnung gute Karten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Die Unfassbaren 2“?

In vielen Fällen haben die Abgemahnten erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Abgemahnte wegen „Die Unfassbaren 2“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, jedoch verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Im Hinblick auf die Komplexität dieser Thematik sollte man frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt um Hilfe ersuchen.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um eine Stellungnahme ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten finden.

Gerne können Abgemahnte uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte Anschlussinhaber in der Sache „Die Unfassbaren 2“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in der Sache „Die Unfassbaren 2“ die einzige Lösung?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Anwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, dank der Betroffene erhebliche Vorteile genießen können. In jedem Fall muss jedoch genau überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich unumgänglich ist. Unter Umständen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Vorgehen gegen eine Abmahnung wegen „Die Unfassbaren 2“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung wegen „Die Unfassbaren 2“ haben Betroffene beste Chancen, wenn sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen erfahrenen Rechtsanwalt wird man meistens nicht ernst genommen.

„Die Unfassbaren 2“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung wegen „Die Unfassbaren 2“ ist, dass der Betroffene „Die Unfassbaren 2“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte man bedenken, dass das Angebot zum Download viel einfacher klappt als vermutet. Dies kann sogar sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum Internet vorgenommen wird. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die abgemahnte Rechtsverletzung bewusst geschehen ist.

Vorgehensmöglichkeiten bei Abmahnung wegen „Die Unfassbaren 2“ im Mehrpersonenhaushalt

Betroffene haben etwa dann gute Chancen gegen eine Abmahnung wegen „Die Unfassbaren 2“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Die Unfassbaren 2“ angeboten hat und der Adressat der Abmahnung dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Die Unfassbaren 2“ – Beweiskraft der IP-Adresse

Betroffene rätseln oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Der Unterschied ergibt sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich täglich ändern.

„Die Unfassbaren 2“ – wann haftet der Anschlussinhaber?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss in jedem Fall eine konkrete Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – Kanzleiprofil
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Betroffenen unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt sehr viele Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH