„Die Bestimmung – Insurgent“ – Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihres Mandanten derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Sachen „Die Bestimmung – Insurgent“ ab.
Betroffene können uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Betroffene Anschlussinhaber in Sachen „Die Bestimmung – Insurgent“ können bundesweit von unserer kostenfreien Ersteinschätzung Gebrauch machen.

Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in Sachen „Die Bestimmung – Insurgent“ erhalten? Wie soll man darauf reagieren?

Sie haben eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing an „Die Bestimmung – Insurgent“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben grundlegende Informationen für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengestellt.
Den Abgemahnten wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgeworfen den Film „Die Bestimmung – Insurgent“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Insurgent“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Sache „Die Bestimmung – Insurgent“?

Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits angestrebt.

Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Insurgent“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Insurgent“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen das Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie unüberlegt die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Wann haben die betroffenen Anschlussinhaber eine starke Position gegen die Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Insurgent“?

Sehr oft haben die betroffenen Anschlussinhaber erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Betroffene in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Insurgent“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Zwar kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, jedoch verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man rechtzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersuchen.

Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten herausarbeiten.

Gerne können Betroffene uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Betroffene Anschlussinhaber in Sachen „Die Bestimmung – Insurgent“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in Sachen „Die Bestimmung – Insurgent“ die einzige Lösung?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Die meisten Anwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, wodurch betroffene Anschlussinhaber erhebliche Vorteile haben können. In jedem Fall muss trotzdem eingehend überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich die einzige Lösung ist. In vielen Fällen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Verteigigung gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Insurgent“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Insurgent“ haben betroffene Anschlussinhaber die besten Chancen, wenn sie sich von einem engagierten Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne anwaltliche Vertretung wird man meistens nicht ernst genommen.

„Die Bestimmung – Insurgent“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Insurgent“ ist, dass der betroffene Anschlussinhaber „Die Bestimmung – Insurgent“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte man bedenken, dass das Angebot zum Download viel einfacher geht als die meisten vermuten. Dies kann oft sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk besteht. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die streitgegenständliche Urheberrechtsverletzung unbewusst erfolgt ist.

Vorgehensmöglichkeiten bei Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Insurgent“ im Mehrpersonenhaushalt

betroffene Anschlussinhaber haben oft gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Die Bestimmung – Insurgent“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Die Bestimmung – Insurgent“ angeboten hat und der Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In diesen Fällen kann unter Umständen die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Die Bestimmung – Insurgent“ – Beweiskraft der IP-Adresse

betroffene Anschlussinhaber stellen sich oft die Frage warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die unterschiedlichen IP-Adressen ergeben sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich alle 24 Stunden ändern.

„Die Bestimmung – Insurgent“ – Voraussetzungen für die Haftung

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur dann haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den streitgegenständlichen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss immer eine sorgfältige Einzelfallabwägung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – wichtige Informationen über die Kanzlei
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten viele Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH