Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihres Mandanten derzeit Anschlussinhaber wegen Filesharing in Sachen „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ ab.
Abgemahnte können uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte in Sachen „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ können bundesweit von unserer kostenfreien Erstberatung profitieren.
Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?
Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben grundlegende Fakten für Betroffene zusammengefasst.
Den Abgemahnten wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in der Angelegenheit „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Angelegenheit „Bailey – Ein Freund fürs Leben“?
Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Einigung in der Sache angestrebt.
Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen das Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie voreilig die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung akzeptieren.
In welchen Fällen haben die abgemahnten Anschlussinhaber eine starke Position gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Bailey – Ein Freund fürs Leben“?
In der Regel bestehen erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben abgemahnte Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In so einem Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man zeitnah einen erfahrenen Rechtsanwalt um Hilfe ersuchen.
Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um Rat ersucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten finden.
Gerne können Betroffene uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte in Sachen „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.
Ist eine Unterlassungserklärung in in Sachen „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ sinnvoll?
Eine Unterlassungserklärung stellt eine zeitlich unbeschränkt gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Die meisten Anwaltskanzleien empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, wodurch Abgemahnte verschiedene Vorteile bekommen können. In jedem Fall muss allerdings fachmännisch überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich die einzige Lösung ist. In vielen Fällen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.
Vorgehen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ auf Augenhöhe
Bei einer Abmahnung in der Angelegenheit „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ haben Abgemahnte die besten Chancen, wenn sie sich von einem erfahrenen Anwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen kompetenten Rechtsanwalt hat man meistens keine Chance.
„Bailey – Ein Freund fürs Leben“ zum Download angeboten?
Der Vorwurf der Abmahnung in der Angelegenheit „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ ist, dass der Abgemahnte „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte bedacht werden, dass das Angebot zum Download schneller klappt als man denkt. Dies kann sogar sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk besteht. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die vorgeworfene Rechtsverletzung ohne Absicht geschehen ist.
Verteidigung bei Abmahnung in der Angelegenheit „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ im Mehrpersonenhaushalt
Abgemahnte haben in vielen Fällen gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Bailey – Ein Freund fürs Leben“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Bailey – Ein Freund fürs Leben“ angeboten hat und der Abgemahnte dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
„Bailey – Ein Freund fürs Leben“ – Fragen bezüglich der IP-Adresse
Abgemahnte wundern sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die divergierenden IP-Adressen resultieren daraus, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich alle 24 Stunden ändern.
„Bailey – Ein Freund fürs Leben“ – wann haftet der Anschlussinhaber?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur dann haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss stets eine genaue Einzelfallabwägung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen
Waldorf Frommer – Kanzleiprofil
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt sehr viele Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH