Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft momentan Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Sache „Collide“ ab.
Abgemahnte können uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte in der Sache „Collide“ können bundesweit von unserer kostenlosen Erstberatung Gebrauch machen.
Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in der Sache „Collide“ erhalten? Worum geht es dabei?
Sie haben eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing an „Collide“ erhalten und wissen nicht wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben die wichtigsten Informationen für Betroffene zusammengestellt.
Den Abgemahnten wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgeworfen den Film „Collide“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung in Sachen „Collide“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Abgemahnten aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Sache „Collide“?
Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Einigung in der Sache angestrebt.
Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in Sachen „Collide“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in Sachen „Collide“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen das Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie unüberlegt die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.
In welchen Fällen haben die Adressaten der Abmahnung gute Karten gegen die Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in Sachen „Collide“?
In vielen Fällen haben die betroffenen Anschlussinhaber gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben abgemahnte Anschlussinhaber in Sachen „Collide“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Womöglich kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Im Hinblick auf die Komplexität dieser Thematik sollte man zeitnah einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um Rat ersuchen.
Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten finden.
Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte in der Sache „Collide“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.
Ist eine Unterlassungserklärung in in der Sache „Collide“ die einzige Lösung?
Eine Unterlassungserklärung stellt eine zeitlich unbeschränkt gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Viele Anwaltskanzleien empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, mit deren Hilfe Betroffene einige Vorteile haben können. In jedem Einzelfall muss trotzdem eingehend überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. Oft kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.
Vorgehen gegen eine Abmahnung in Sachen „Collide“ auf Augenhöhe
Bei einer Abmahnung in Sachen „Collide“ haben Betroffene die besten Chancen, wenn sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen Rechtsanwalt hat man in der Regel keine Chance.
„Collide“ zum Download angeboten?
Der Vorwurf der Abmahnung in Sachen „Collide“ ist, dass der Betroffene „Collide“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte beachtet werden, dass dies viel einfacher klappt als die meisten vermuten. Dies kann in vielen Fällen sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk besteht. Dabei ist es unerheblich, ob die vorgeworfene Rechtsverletzung unbewusst erfolgt ist.
Verteidigungsstrategien bei Abmahnung in Sachen „Collide“ im Mehrpersonenhaushalt
Betroffene haben in vielen Fällen gute Chancen gegen eine Abmahnung in Sachen „Collide“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Collide“ angeboten hat und der Adressat der Abmahnung dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann oft die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
„Collide“ – Diskussionen um die IP-Adresse
Betroffene fragen sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Der Unterschied ergibt sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich täglich ändern.
„Collide“ – wann haftet man?
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur in den Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss stets eine vertiefte Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen
Waldorf Frommer – Vorstellung der Kanzlei
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.