Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache „Conjuring 2“

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihres Mandanten aktuell Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Sache „Conjuring 2“ ab.
Betroffene können die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Betroffene in der Sache „Conjuring 2“ können bundesweit von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache „Conjuring 2“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Conjuring 2“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Juristen von LAWMUC haben die relevantesten Fakten für Abgemahnte zusammengefasst.
Den Abgemahnten wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Conjuring 2“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in der Angelegenheit „Conjuring 2“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Abgemahnten aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Angelegenheit „Conjuring 2“?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Abgeltung der Ansprüche angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Conjuring 2“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Conjuring 2“ erhalten?
Wir raten Ihnen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie vorschnell die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Wann haben die betroffenen Anschlussinhaber eine starke Position gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Conjuring 2“?

In sehr vielen Fällen haben die betroffenen Anschlussinhaber gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Abgemahnte in der Angelegenheit „Conjuring 2“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Ist dies der Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Im Hinblick auf die Komplexität dieser Thematik sollte man zeitnah einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um Hilfe ersuchen.

Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt kontaktiert werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für Mahnungsempfänger herausarbeiten.

Gerne können Betroffene die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihre Vorgehensmöglichkeiten unverbindlich zu besprechen. Betroffene in der Sache „Conjuring 2“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in der Sache „Conjuring 2“ unumgänglich?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Anwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, bei deren Anwendung abgemahnte Anschlussinhaber einige Vorteile genießen können. In jedem Einzelfall muss allerdings fachmännisch überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. In vielen Fällen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Vorgehen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Conjuring 2“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung in der Angelegenheit „Conjuring 2“ haben abgemahnte Anschlussinhaber beste Chancen, wenn sie sich von einem erfahrenen Anwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen engagierten Rechtsanwalt wird man in der Regel nicht ernst genommen.

„Conjuring 2“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung in der Angelegenheit „Conjuring 2“ ist, dass der abgemahnte Anschlussinhaber „Conjuring 2“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte beachtet werden, dass das Angebot zum Download viel einfacher klappt als die meisten vermuten. Dies kann oft sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk besteht. Dabei ist es unerheblich, ob die vorgeworfene Rechtsverletzung unbewusst erfolgt ist.

Vorgehensmöglichkeiten bei Abmahnung in der Angelegenheit „Conjuring 2“ im Mehrpersonenhaushalt

abgemahnte Anschlussinhaber haben insbesondere dann gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Conjuring 2“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Conjuring 2“ angeboten hat und der Abgemahnte dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann unter Umständen die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Conjuring 2“ – Streit um die IP-Adresse

abgemahnte Anschlussinhaber fragen sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Der Unterschied ergibt sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich dauernd ändern.

„Conjuring 2“ – Haftungsvoraussetzungen

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur dann haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den streitgegenständlichen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss unbedingt eine sorgfältige Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – wichtige Informationen über die Kanzlei
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.