Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihres Mandanten derzeit Anschlussinhaber wegen Filesharing in der Sache „Bad Santa 2“ ab.
Abgemahnte können die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte Anschlussinhaber in der Sache „Bad Santa 2“ können bundesweit von unserer kostenlosen Erstberatung Gebrauch machen.
Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Sache „Bad Santa 2“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?
Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Bad Santa 2“ erhalten und wissen nicht wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben aktuelle Informationen für Betroffene zusammengefasst.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Bad Santa 2“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben in der Sache „Bad Santa 2“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Fall „Bad Santa 2“?
Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt.
Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „Bad Santa 2“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer in der Sache „Bad Santa 2“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie unüberlegt die geforderten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung akzeptieren.
In welchen Fällen haben die betroffenen Anschlussinhaber eine starke Position gegen die Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „Bad Santa 2“?
Sehr oft gibt es gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben abgemahnte Anschlussinhaber in der Sache „Bad Santa 2“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Ist dies der Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Womöglich kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, jedoch verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man rechtzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren.
Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt um Hilfe ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Betroffenen herausarbeiten.
Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Abgemahnte Anschlussinhaber in der Sache „Bad Santa 2“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.
Ist eine Unterlassungserklärung in in der Sache „Bad Santa 2“ gefährlich?
Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Anwaltskanzleien empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, wodurch betroffene Anschlussinhaber einige Vorteile haben können. In jedem Einzelfall muss trotzdem genau überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. Unter Umständen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.
Vorgehen gegen eine Abmahnung in der Sache „Bad Santa 2“ auf Augenhöhe
Bei einer Abmahnung in der Sache „Bad Santa 2“ haben betroffene Anschlussinhaber beste Chancen, wenn sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen erfahrenen Rechtsanwalt hat man in der Regel keine Chance.
„Bad Santa 2“ zum Download angeboten?
Der Vorwurf der Abmahnung in der Sache „Bad Santa 2“ ist, dass der betroffene Anschlussinhaber „Bad Santa 2“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte beachtet werden, dass dies viel einfacher geht als man denkt. Dies kann oft sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum Internet besteht. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die abgemahnte Urheberrechtsverletzung unbewusst begangen ist.
Vorgehensmöglichkeiten bei Abmahnung in der Sache „Bad Santa 2“ im Mehrpersonenhaushalt
betroffene Anschlussinhaber haben etwa dann gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Sache „Bad Santa 2“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Bad Santa 2“ angeboten hat und der Adressat der Abmahnung dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
„Bad Santa 2“ – Fragen bezüglich der IP-Adresse
betroffene Anschlussinhaber stellen sich oft die Frage warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Dies liegt daran, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich regelmäßig ändern.
„Bad Santa 2“ – wann haftet der Anschlussinhaber?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in den Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss stets eine umfassende Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen
Waldorf Frommer – Kanzleiinformationen
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt sehr viele Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH