Autokartell bei VW, Daimler, Porsche und BMW?  Wann bekommen Aktionäre und Autokäufer Schadensersatz?

Ein großer Kartellskandal in der deutschen Automobilindustrie – womöglich hat es in den letzten Jahren verbotene Kartellabsprachen zwischen den deutschen Automobilherstellern VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW gegeben. Sollte sich der Verdacht bestätigen, hätte dies weitreichende Folgen für Automobilhersteller, Aktionäre und Autokäufer. Für die Automobilhersteller dürfte es Strafen in Milliardenhöhe geben. Außerdem würden derartige Kartellabsprachen zu tausenden  auf Schadensersatz oder Rückabwicklung gerichtete Klagen von Aktionären und Autokäufern führen. Bereits der Umstand, dass Daimler und VW eine Selbstanzeige gemacht haben, hat die Aktienkurse beider Unternehmen stark fallen lassen. Die Absprachen wurden vom renommierten Nachrichtenmagazin Spiegel aufgedeckt.

Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz?

Herausgeber von Aktien sind aufgrund des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verpflichtet Insiderinformationen, die sie selbst unmittelbar betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen – per Ad-Hoc-Meldung. Bei Verletzungen dieser Pflicht, stehen den Aktionären Schadensersatzansprüche gemäß § 37 b WpHG zu. Die Situation stellt sich somit ähnlich wie im VW-Abgasskandal. Dort hatten Autokäufer und Anleger erhebliche Schadensersatzansprüche. Im vorliegenden Kartellskandal dürften die Betroffenen noch zahlreicher sein, da es nicht nur um Aktionäre und Kunden  vom  VW Konzern geht, sondern auch um diejenigen von Daimler und BMW.

Autokartell – Schadensersatz und Rückabwicklung für die Autokäufer?

Sollte sich Verdacht des verbotenen Autokartells zwischen VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW bestätigen kommen verschiedene Ansprüche der Autokäufer in Betracht. Für den Fall, dass die Ermittlungen ergeben sollten, dass die von den Autokäufern erworbenen Fahrzeuge nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprochen haben, würden erhebliche Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Die Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Fällen zeigen, dass die Schadensersatzansprüche in der Regel 10 bis 20 % vom Neupreis betragen. Experten rechnen mit einer enormen Klagewelle.

Autokartell –  Schadensersatz und Rückabwicklung für die Aktionäre?

Für den Fall, dass verbotene Kartellvereinbarungen nachgewiesen werden, hätten die Aktionäre der Automobilhersteller VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW erhebliche Ansprüche gegen die Unternehmen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2011 (IX ZR 51/10) die Rechte der Aktionäre gestärkt und in derartigen Fällen eine vollständige Rückabwicklung des Kaufs für möglich erklärt. Betroffene Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit den sogenannten Kursdifferenzschaden geltend gemacht werden.

Strafen für die Automobilhersteller?

Wenn die Ermittlungen gesetzeswidrige Absprachen und Geschäftspraktiken bestätigen sollten, müssten die Automobilhersteller mit Milliardenstrafen rechnen. Dies zeigen auch ähnliche Verfahren aus den letzten Jahren. So wurden etwa in einem anderen Kartellskandal im Jahr 2016 gegen vier Lkw-Unternehmen Geldbußen in Höhe von knapp drei Milliarden Euro verhängt.

Betroffene Anleger und Autokäufer sollten ihre Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen lassen

Aktionäre, die Aktien von VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW gekauft haben, sowie betroffene Autokäufer, sollten einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren und ihre Ansprüche prüfen lassen. Betroffene Aktionäre und Autokäufer können sich an die Anwälte von LAWMUC wenden und eine kostenlose Erstberatung bezüglich ihrer Vorgehensmöglichkeiten erhalten.

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