Abmahnung wegen Filesharing von „Professor Marston & The Wonder Women “ bekommen? Was muss man dabei beachten?
Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing von „Professor Marston & The Wonder Women “ bekommen und wollen wissen wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben die relevantesten Informationen für Abgemahnte zusammengestellt.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen den Film „Professor Marston & The Wonder Women “ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben in der Sache „Professor Marston & The Wonder Women “ werden Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die betroffenen Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.
Was wird in der Sache „Professor Marston & The Wonder Women “ gefordert?
Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Einigung in der Sache angestrebt.
Abmahnung in der Sache „Professor Marston & The Wonder Women “ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie eine Abmahnung in der Sache „Professor Marston & The Wonder Women “ erhalten?
Die Anwälte von LAWMUC raten Ihnen die Abmahnung der Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung akzeptieren.
Wann haben die Abgemahnten eine starke Position gegen die Abmahnung in der Sache „Professor Marston & The Wonder Women „?
In der Regel haben die abgemahnten Anschlussinhaber erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung in der Sache „Professor Marston & The Wonder Women “ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man zeitnah einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren.
Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Mahnungsadressaten herausarbeiten.
„Professor Marston & The Wonder Women “ zum Download angeboten?
Der Vorwurf der Abmahnung in der Sache „Professor Marston & The Wonder Women “ ist, dass der abgemahnte Anschlussinhaber „Professor Marston & The Wonder Women “ zum Download angeboten hat. Dabei sollte beachtet werden, dass das Angebot zum Download schneller geht als die meisten vermuten. Dies kann unter Umständen sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk hergestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die vorgeworfene Rechtsverletzung ohne Absicht begangen ist.
Verteidigung bei Abmahnung in der Sache „Professor Marston & The Wonder Women “ im Mehrpersonenhaushalt
abgemahnte Anschlussinhaber haben etwa dann gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Sache „Professor Marston & The Wonder Women „, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Professor Marston & The Wonder Women “ angeboten hat und der Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In derartigen Fällen kann oft die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
„Professor Marston & The Wonder Women “ – Diskussionen um die IP-Adresse
Abgemahnte wundern sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Der Unterschied ergibt sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich ständig ändern.
„Professor Marston & The Wonder Women “ – wann haftet der Anschlussinhaber?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss unbedingt eine vertiefte Überprüfung vorgenommen werden.
Gerne können Betroffene uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.