Abmahnung wegen Filesharing in der Sache „Pacific Rim – aktuelle Informationen vom Rechtsanwalt

Abmahnung wegen Filesharing von „Pacific Rim bekommen? Was muss man dabei beachten?

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing von „Pacific Rim bekommen und wollen wissen wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben aktuellsten Fakten für Abgemahnte zusammengefasst.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen den Film „Pacific Rim durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung wegen „Pacific Rim werden Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.

Was wird in der Sache „Pacific Rim gefordert?

Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Abgeltung der Ansprüche angestrebt.

Abmahnung wegen „Pacific Rim erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie eine Abmahnung wegen „Pacific Rim erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen die Abmahnung der Kanzlei nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie voreilig die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben.

Wann haben die abgemahnten Anschlussinhaber eine starke Position gegen die Abmahnung wegen „Pacific Rim?

In der Regel haben die Abgemahnten gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben abgemahnte Anschlussinhaber wegen „Pacific Rim zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man frühzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt um Hilfe ersuchen.

Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung anpassen und die beste Lösung für Mahnungsempfänger finden.

„Pacific Rim zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung wegen „Pacific Rim ist, dass der Betroffene „Pacific Rim zum Download angeboten hat. Dabei ist zu beachten, dass das Angebot zum Download viel einfacher geht als man denkt. Dies kann sogar sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum Internet-Anschluss besteht. Dabei ist es unerheblich, ob die abgemahnte Urheberrechtsverletzung bewusst erfolgt ist.

Verteidigungsstrategien bei Abmahnung wegen „Pacific Rim im Mehrpersonenhaushalt

Betroffene haben insbesondere dann gute Chancen gegen eine Abmahnung wegen „Pacific Rim, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Pacific Rim angeboten hat und der Adressat der Abmahnung dabei keine Pflichten verletzt hat. In derart gelagerten Fällen kann oft die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Pacific Rim – Streit um die IP-Adresse

Abgemahnte Anschlussinhaber wundern sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Der Unterschied ergibt sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich alle 24 Stunden ändern.

„Pacific Rim – Haftungsvoraussetzungen

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur in den Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den streitgegenständlichen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und dabei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung vorgenommen werden.

Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.