Abmahnung wegen Filesharing in der Angelegenheit „Black Panther“ – aktuelle Informationen vom Rechtsanwalt

Abmahnung wegen Filesharing in der Angelegenheit „Black Panther“ erhalten? Was muss man dabei beachten?

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing in der Angelegenheit „Black Panther“ erhalten und möchten erfahren wie Sie am besten reagieren sollen? Die Juristen von LAWMUC haben grundlegende Fakten für Betroffene zusammengestellt.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen den Film „Black Panther“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Mit der Abmahnung wegen „Black Panther“ werden Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.

Was wird in der Sache „Black Panther“ gefordert?

Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Nach der Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Abgeltung der Ansprüche angestrebt.

Abmahnung wegen „Black Panther“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie eine Abmahnung wegen „Black Panther“ erhalten?
Wir raten Ihnen die Abmahnung der Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie unüberlegt die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Wann haben die Abgemahnten gute Karten gegen die Abmahnung wegen „Black Panther“?

In sehr vielen Fällen haben die betroffenen Anschlussinhaber erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben abgemahnte Anschlussinhaber wegen „Black Panther“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man rechtzeitig einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um eine Stellungnahme ersuchen.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht aufgesucht werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung anpassen und die beste Lösung für den Abgemahnten finden.

„Black Panther“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung wegen „Black Panther“ ist, dass der abgemahnte Anschlussinhaber „Black Panther“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte beachtet werden, dass dies schneller klappt als die meisten vermuten. Dies kann sogar sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk hergestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die streitgegenständliche Urheberrechtsverletzung unbewusst erfolgt ist.

Verteidigungsstrategien bei Abmahnung wegen „Black Panther“ im Mehrpersonenhaushalt

abgemahnte Anschlussinhaber haben insbesondere dann gute Chancen gegen eine Abmahnung wegen „Black Panther“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Black Panther“ angeboten hat und der Abgemahnte dabei keine Pflichten verletzt hat. In derart gelagerten Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Black Panther“ – Diskussionen um die IP-Adresse

Betroffene Anschlussinhaber stellen sich oft die Frage warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Dies liegt daran, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich ständig ändern.

„Black Panther“ – Voraussetzungen für die Haftung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss stets eine vertiefte Einzelfallprüfung vorgenommen werden.

Gerne können Abgemahnte uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen.