Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihres Mandanten aktuell Anschlussinhaber wegen Filesharing in der Angelegenheit „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ ab.
Abgemahnte Anschlussinhaber können die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte in der Angelegenheit „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ können bundesweit von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in der Angelegenheit „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?
Sie haben eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing an „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben aktuelle Fakten für Betroffene zusammengestellt.
Den Abgemahnten wird von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgeworfen den Film „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in Sachen „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordert Waldorf Frommer in der Sache „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“?
Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt.
Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in Sachen „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in Sachen „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen das Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie voreilig die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.
In welchen Fällen haben die Adressaten der Abmahnung gute Karten gegen die Abmahnung den Waldorf Frommer Rechtsanwälten in Sachen „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“?
Sehr oft haben die betroffenen Anschlussinhaber erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Abgemahnte in Sachen „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In so einem Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Womöglich kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Im Hinblick auf die Komplexität dieser Thematik sollte man frühzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt um eine Stellungnahme ersuchen.
Auch bezüglich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt kontaktiert werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung anpassen und die beste Lösung für den Abgemahnten finden.
Gerne können Betroffene die LAWMUC Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte in der Angelegenheit „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.
Ist eine Unterlassungserklärung in in der Angelegenheit „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ die einzige Lösung?
Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Anwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, dank der Betroffene wichtige Vorteile haben können. In jedem Fall muss allerdings präzise überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich notwendig ist. Oft kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.
Verteigigung gegen eine Abmahnung in Sachen „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ auf Augenhöhe
Bei einer Abmahnung in Sachen „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ haben Betroffene beste Chancen, wenn sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen engagierten Rechtsanwalt hat man in der Regel keine Chance.
„Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ zum Download angeboten?
Der Vorwurf der Abmahnung in Sachen „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ ist, dass der Betroffene „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte man bedenken, dass dies viel schneller geht als man in der Regel vermutet. Dies kann in vielen Fällen sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum Internet vorgenommen wird. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die im Raum stehende Rechtsverletzung bewusst geschehen ist.
Verteidigungsstrategien bei Abmahnung in Sachen „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ im Mehrpersonenhaushalt
Betroffene haben oft gute Chancen gegen eine Abmahnung in Sachen „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ angeboten hat und der Abgemahnte dabei keine Pflichten verletzt hat. In derartigen Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.
„Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ – Streit um die IP-Adresse
Betroffene rätseln oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Der Unterschied ergibt sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich regelmäßig ändern.
„Valerian – Die Stadt der tausend Planeten“ – Voraussetzungen für die Haftung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den streitgegenständlichen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss immer eine konkrete Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen
Waldorf Frommer – Kanzleiprofil
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.
Waldorf Frommer – welche Firmen werden vertreten?
Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten bekannte Unternehmen aus der Musik- und Filmbranche. Einige dieser Unternehmen sind:
• Constantin Film Verleih GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Tiberius Film GmbH
• Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
• Twentieth Century Fox of Germany GmbH
• Universal Music GmbH
• Universum Film GmbH
• Warner Bros. Entertainment GmbH