Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihres Mandanten momentan Anschlussinhaber wegen Filesharing in Sachen „Tribute von Panem“ ab.
Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „Tribute von Panem“ erhalten? Worum geht es dabei?
Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Tribute von Panem“ erhalten und wissen nicht wie Sie am besten reagieren sollen? Die Juristen von LAWMUC haben aktuelle Informationen für Betroffene zusammengestellt.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Tribute von Panem“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung in der Sache „Tribute von Panem“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.
Was fordert Waldorf Frommer im Fall „Tribute von Panem“?
Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz als auch die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Einigung in der Sache angestrebt.
Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „Tribute von Panem“ erhalten – wie reagiere ich richtig?
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Waldorf Frommer in der Sache „Tribute von Panem“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geforderten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben.
In welchen Fällen haben die Adressaten der Abmahnung gute Karten gegen die Abmahnung Waldorf Frommer in der Sache „Tribute von Panem“?
In der Regel haben die betroffenen Anschlussinhaber gute Verteidigungsmöglichkeiten.
Erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten haben abgemahnte Anschlussinhaber in der Sache „Tribute von Panem“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In derartigen Fällen kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, allerdings verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man rechtzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren.
Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt um Rat ersucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung modifizieren und die beste Lösung für den Betroffenen herausarbeiten.
Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.