Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing in Sachen „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft aktuell Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in der Angelegenheit „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ ab.
Betroffene können uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Betroffene Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ können bundesweit von unserer kostenfreien Erstberatung Gebrauch machen.

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ erhalten? Was muss man dabei beachten?

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ erhalten und wissen nicht wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben die relevantesten Fakten für abgemahnte Anschlussinhaber zusammengestellt.
Den von der Abmahnung Betroffenen wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung wegen „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die Abgemahnten aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Fall „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“?

Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Abgeltung der Ansprüche angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Der Hobbit erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Der Hobbit erhalten?
Wir raten Ihnen die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie unüberlegt die geforderten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung akzeptieren.

Unter welchen Voraussetzungen haben die abgemahnten Anschlussinhaber besonders gute Chancen gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“?

Sehr oft gibt es verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben die Adressaten der Abmahnung wegen „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ zum Beispiel, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In so einem Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in Anspruch genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, jedoch ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Im Hinblick auf die Komplexität dieser Thematik sollte man rechtzeitig einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht um eine Stellungnahme ersuchen.

Auch in Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt kontaktiert werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Abgemahnten herausarbeiten.

Gerne können Betroffene uns unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um ihren Fall unverbindlich zu besprechen. Betroffene Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung Gebrauch machen.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in der Angelegenheit „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ erforderlich?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Viele Anwälte empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, mit deren Hilfe Abgemahnte einige Vorteile haben können. In jedem Einzelfall muss jedoch fachmännisch überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich unumgänglich ist. In vielen Fällen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Verteigigung gegen eine Abmahnung wegen „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung wegen „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ haben Abgemahnte die besten Chancen, wenn sie sich von einem erfahrenen Anwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen Rechtsanwalt wird man in der Regel nicht ernst genommen.

„Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung wegen „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ ist, dass der Abgemahnte „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass das Angebot zum Download viel einfacher klappt als man in der Regel vermutet. Dies kann oft sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum Internet besteht. Dabei ist es unerheblich, ob die vorgeworfene Rechtsverletzung bewusst geschehen ist.

Verteidigungsstrategien bei Abmahnung wegen „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ im Mehrpersonenhaushalt

Abgemahnte haben oft gute Chancen gegen eine Abmahnung wegen „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ angeboten hat und der abgemahnte Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann oft die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ – Beweiskraft der IP-Adresse

Abgemahnte fragen sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Die divergierenden IP-Adressen resultieren daraus, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich regelmäßig ändern.

„Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ – Voraussetzungen für die Haftung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur dann haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss unbedingt eine konkrete Einzelfallabwägung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – wichtige Informationen über die Kanzlei

Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Betroffenen unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der Forderungen durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.