Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit „Deepwater Horizon“

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag ihres Mandanten aktuell Anschlussinhaber wegen Filesharing in der Angelegenheit „Deepwater Horizon“ ab.
Betroffene können unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Deepwater Horizon“ können bundesweit von unserer kostenfreien Ersteinschätzung profitieren.

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit „Deepwater Horizon“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Deepwater Horizon“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Anwälte von LAWMUC haben die relevantesten Fakten für Betroffene zusammengefasst.
Den von der Abmahnung Betroffenen wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Deepwater Horizon“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch die Abmahnung wegen „Deepwater Horizon“ machen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegen die Betroffenen aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Sache „Deepwater Horizon“?

Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen. Im Gegenzug für die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Deepwater Horizon“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Deepwater Horizon“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht beraten, bevor Sie vorschnell die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung akzeptieren.

Wann haben die abgemahnten Anschlussinhaber eine starke Position gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Deepwater Horizon“?

In der Regel bestehen erfolgsversprechende Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Abgemahnte wegen „Deepwater Horizon“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Dann kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Unter Umständen kommt dann noch eine Störerhaftung in Frage, allerdings ist diese gerade nicht schadensersatzpflichtig. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Deswegen sollte man frühzeitig einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Urheberrecht kontaktieren.

Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann die Unterlassungserklärung überprüfen und die beste Lösung für den Betroffenen finden.

Gerne können abgemahnte Anschlussinhaber unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Abgemahnte Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Deepwater Horizon“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in der Angelegenheit „Deepwater Horizon“ sinnvoll?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine lebenslang gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Juristen empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, bei deren Anwendung abgemahnte Anschlussinhaber wichtige Vorteile haben können. In jedem Einzelfall muss trotzdem genau überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich unumgänglich ist. Unter Umständen kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Vorgehen gegen eine Abmahnung wegen „Deepwater Horizon“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung wegen „Deepwater Horizon“ haben abgemahnte Anschlussinhaber beste Chancen, wenn sie sich von einem engagierten Anwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne einen erfahrenen Rechtsanwalt hat man in der Regel keine Chance.

„Deepwater Horizon“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung wegen „Deepwater Horizon“ ist, dass der abgemahnte Anschlussinhaber „Deepwater Horizon“ zum Download angeboten hat. Dabei sollte man bedenken, dass das Angebot zum Download viel einfacher geht als man denkt. Dies kann in vielen Fällen sogar in wenigen Sekunden geschehen sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk hergestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob die im Raum stehende Urheberrechtsverletzung ohne Absicht geschehen ist.

Vorgehensmöglichkeiten bei Abmahnung wegen „Deepwater Horizon“ im Mehrpersonenhaushalt

abgemahnte Anschlussinhaber haben in vielen Fällen gute Chancen gegen eine Abmahnung wegen „Deepwater Horizon“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Deepwater Horizon“ angeboten hat und der Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Deepwater Horizon“ – Streit um die IP-Adresse

abgemahnte Anschlussinhaber stellen sich oft die Frage warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Dies liegt daran, dass es sich um dynamische IP-Adressen geht, die sich täglich ändern.

„Deepwater Horizon“ – wann haftet der Anschlussinhaber?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Anschlussinhaber nur in denjenigen Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber seinen Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss in jedem Fall eine umfassende Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – Kanzleiprofil
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Anwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Adressaten der Abmahnung unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.