Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten wegen Filesharing in Sachen „Das Märchen der Märchen“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft aktuell Anschlussinhaber wegen Filesharing in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ ab.
Abgemahnte können unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Betroffene Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ können bundesweit von unserer kostenlosen Erstberatung profitieren.

Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ erhalten? Was muss man dabei unternehmen?

Sie haben eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing an „Das Märchen der Märchen“ erhalten und wollen herausfinden wie Sie am besten reagieren sollen? Die Rechtsanwälte von LAWMUC haben aktuelle Fakten für Abgemahnte zusammengestellt.
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Film „Das Märchen der Märchen“ durch illegales Filesharing öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Durch das Abmahnschreiben in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung gegen die abgemahnten Anschlussinhaber aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung geltend.

Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“?

Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadenersatz und die entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu begleichen. Gegen die Abgabe einer Erklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes wird eine außergerichtliche Einigung in der Sache angestrebt.

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ erhalten – wie reagiere ich richtig?

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ erhalten?
Unsere Rechtsanwälte raten Ihnen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie vorschnell die geltend gemachten Zahlungen leisten oder die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben.

Unter welchen Voraussetzungen haben die betroffenen Anschlussinhaber gute Karten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“?

In sehr vielen Fällen haben die abgemahnten Anschlussinhaber verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten.
Gute Verteidigungsmöglichkeiten haben Betroffene in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ etwa dann, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder sonst ein eigenständiger Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. In so einem Fall kann der Abgemahnte bzw. der Anschlussinhaber nicht als Täter in die Haftung genommen werden. In manchen Fällen kommt dann noch eine Störerhaftung in Betracht, jedoch verpflichtet diese nicht zum Schadensersatz. Lediglich die Ersatzaufforderung und den Unterlassungsanspruch können dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgen. Daher sollte man zeitnah einen erfahrenen Rechtsanwalt um Hilfe ersuchen.

Auch hinsichtlich der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte ein erfahrener Rechtsanwalt kontaktiert werden. Dieser wird die Unterlassungserklärung anpassen und die beste Lösung für Mahnungsempfänger finden.

Gerne können Abgemahnte unsere Rechtsanwälte unter der Telefonnummer 089 588 031 390 erreichen, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Betroffene Anschlussinhaber in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ können von unserer kostenlosen Ersteinschätzung profitieren.
Anfragen können auch über das auf unserer Internetseite vorhandene Kontaktformular sowie per Email gestellt werden.

Ist eine Unterlassungserklärung in in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ unumgänglich?

Eine Unterlassungserklärung stellt eine zeitlich unbeschränkt gültige vertragliche Verpflichtung zur Bezahlung einer Vertragsstrafe dar. Sehr viele Anwaltskanzleien empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung, bei deren Anwendung Abgemahnte erhebliche Vorteile haben können. In jedem Fall muss allerdings genau überprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich unumgänglich ist. Oft kann eine Unterlassungserklärung vermieden werden.

Verteigigung gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ auf Augenhöhe

Bei einer Abmahnung in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ haben Abgemahnte die besten Chancen, wenn sie sich von einem kompetenten Anwalt vertreten lassen und dadurch Waldorf Frommer auf Augenhöhe begegnen. Ohne anwaltliche Vertretung hat man in der Regel keine Chance.

„Das Märchen der Märchen“ zum Download angeboten?

Der Vorwurf der Abmahnung in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ ist, dass der Abgemahnte „Das Märchen der Märchen“ zum Download angeboten hat. Dabei ist zu beachten, dass das Angebot zum Download viel einfacher geht als man in der Regel vermutet. Dies kann sogar sogar in wenigen Sekunden passieren sobald eine Verbindung zum lokalen Netzwerk besteht. Dabei ist es unerheblich, ob die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung bewusst erfolgt ist.

Verteidigung bei Abmahnung in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“ im Mehrpersonenhaushalt

Abgemahnte haben oft gute Chancen gegen eine Abmahnung in der Angelegenheit „Das Märchen der Märchen“, wenn sie in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen und ein Dritter (Kind, Mitbewohner, Partner u.a.] „Das Märchen der Märchen“ angeboten hat und der abgemahnte Anschlussinhaber dabei keine Pflichten verletzt hat. In solchen Fällen kann zum Teil sogar die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermieden werden.

„Das Märchen der Märchen“ – Beweiskraft der IP-Adresse

Abgemahnte fragen sich oft warum ihre IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse aus der Abmahnung übereinstimmt. Der Unterschied ergibt sich dadurch, dass es sich um dynamische IP-Adressen handelt, die sich jeden Tag ändern.

„Das Märchen der Märchen“ – Voraussetzungen für die Haftung

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Anschlussinhaber nur in den Fällen haftet, in denen er entweder selbst Täter war oder aber den Internetanschluss an Dritte (Kindern, Partner, Mitbewohnern, Nachbarn, Mietern, Untermietern, Angestellten, Mitarbeitern u.a.) zur Verfügung gestellt hat und hierbei seine Belehrungs- und/oder Prüfungspflichten verletzt hat. Dabei muss stets eine vertiefte Überprüfung vorgenommen werden.
Allgemeine Informationen über Waldorf Frommer und Abmahnungen

Waldorf Frommer – Kanzleiprofil
Waldorf Frommer ist eine auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Sitz in München. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer vertreten die rechtlichen Interessen großer Medienunternehmen, indem sie bei Urheberrechtsverletzungen an Abmahnungen an die Anschlussinhaber verschickt. Die Abmahnungen enthalten auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die von den Betroffenen unterschrieben werden muss. Für den Fall der Nichtzahlung wird eine Klage durch die Kanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt.